Ramsauer: Wir fördern das Ehrenamt mit Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein
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Ramsauer: Wir fördern das Ehrenamt mit Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein
Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer setzt sich für weitere Erleichterungen beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ein. So hat Ramsauer jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht.
Ramsauer: "Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei
Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare
Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Gerade in den ländlichen
Räumen muss der Nachwuchs gefördert werden. Daher will ich
dieses Engagement für unsere Gesellschaft massiv unterstützen.
Beim Erwerb des Feuerwehrführerscheines will ich jetzt
bürokratische Hindernisse ausräumen.
Mit meinem Gesetzentwurf wird der vereinfachte Zugang zur
Fahrerlaubnis für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und
technische Hilfsdienste für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5
Tonnen Gesamtgewicht möglich. Die Länder haben dann die
Handhabe, dies umzusetzen. So können Kosten gespart und
Nachwuchsproblemen entgegengewirkt werden."
Noch im Sommer werden die Ressortabstimmung sowie die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Frühherbst ist die Kabinettvorlage geplant.
"Ich weiß die Koalitionsfraktionen an meiner Seite und auch
der Bundesrat hat bereits in der vergangenen Woche einen von
Bayern und Sachsen eingebrachten Vorstoß in diese Richtung
mehrheitlich befürwortet."
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung wird den Ländern freigestellt.
Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.
Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch aus technischen Gründen schwerer geworden. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 01.01.1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren. Diese Fahrer wachsen aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst heraus und stehen vielerorts nicht mehr zur Verfügung.
Zur Kostenersparnis und um Nachwuchsproblemen entgegen zu wirken, wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie MdB's insbesondere der CSU-Landesgruppe und MdEP's Erleichterungen im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert. Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte dieses Engagement von Beginn an unterstützt.
Hintergrund und Zahlen
Aktive Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren:
In Deutschland gibt es rund 1,3 Millionen aktive Feuerwehrleute, davon gehören 1 Million zu den Freiwilligen Feuerwehren, die in 33.000 Feuerwachen (davon in Bayern etwa 8.100) ihren Dienst wahrnehmen. (Laut Feuerwehrhandbuch 2006)
Anzahl und Verteilung ist von Land zu Land unterschiedlich:
In Bayern haben die Freiwilligen Feuerwehren ca. 320.000 aktive Mitglieder. Zum Vergleich sind es in Baden-Württemberg 107.000, in Nordrhein-Westfalen 84.000, in Niedersachsen 130.000 oder in Schleswig-Holstein 49.000.
Während in Bayern auf 1.000 Einwohner 25,7 Freiwillige Feuerwehrleute entfallen, sind dies z. B. in Baden-Württemberg 9,9, in Nordrhein-Westfalen 4,6, in Niedersachsen 16,1 oder in Schleswig-Holstein 17,2 (Bundesdurchschnitt: 12,56).
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Datum: 19.07.2010 - 11:17 Uhr
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