Höchstmöglicher Immobilienpreis bei geringem Aufwand

Höchstmöglicher Immobilienpreis bei geringem Aufwand

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(firmenpresse) - Wer als privater Anbieter seine Immobilie in kürzester Zeit, mit wenig Aufwand zum marktgerechten Preis verkaufen will, muss neue Wege gehen.

Wer kennt den Aufwand nicht, der mit jeder einzelnen Besichtigung für den Eigentümer verbunden ist?
Es müssen Termine mit Interessenten abgestimmt werden. Die Immobilie muss aufgeräumt und gesäubert werden. Der Rasen soll geschnitten und die Beete gepflegt sein. Und auch die Einfahrt zum Haus gehört gekehrt, und vieles mehr.

Bei der neuen Möglichkeit der Immobilienvermarktung reduziert sich dieser Aufwand auf ein einziges Mal. In einem Sammeltermin erhalten Kaufinteressenten die Gelegenheit, den Haus- und Grundbesitz mit anderen Interessenten zu besichtigen. In diesem Termin erhalten Sie auch Unterlagen zum Kaufobjekt. Ab dann beginnt eine Bietdauer von ca. vier Wochen, in der Interessenten Kaufgebote an den Eigentümer richten können.

Anders, als bei der klassischen Vermarktung, beginnt der Kaufpreis nicht oben bei der Wunschvorstellung des Verkäufers, sondern im Bereich des Mindestgebotes. Erst, wenn mehrere Gebote abgegeben werden, steigt der Preis. Die Gebote sind weder für den Anbieter noch für den Interessenten rechtsbindend. Beide Parteien können Ihre Verhandlungen ohne Rechtsverbindlichkeit abbrechen. Wie bei allen Immobilienverkäufen auch, bedarf es einer Beurkundung beim Notar, wenn der Handel rechtsverbindlich sein soll.

Es können Angebote jeder Höhe abgegeben werden. Sogar unter dem vom Verkäufer geforderten Mindestpreis. Der Eigentümer entscheidet letztlich, wem er seine Immobilie zuspricht.

Da der Wunschpreis des Anbieters nicht im Raum steht, führt dies zu einer besseren Wahrnehmung beim Kaufinteressenten. Der sonst oft, zu Beginn der Vermarktung, geforderte hohe Preis entscheidet hier nicht mehr über den Verkaufserfolg. Die Kaufbereitschaft wird, über den zunächst geringen Gebotspreis, über eine längere Strecke aufrecht erhalten.



Die Möglichkeit, eine Immobilie im Bieterverfahren günstiger zu erwerben, ist für viele Kaufinteressenten verlockend. Aber auch für den Eigentümer bietet dieses Verfahren Vorteile. Bei geringem Aufwand, wenig Zeiteinsatz und der Möglichkeit über eine große Bieteranzahl doch noch den Wunschpreis zu erzielen, kann dies eine Vertriebsalternative für den Anbieter sein.

Wer im Bieteifer sicher sein will, nicht mehr als den aktuellen Marktpreis zu zahlen, sollte vorher eine standortgenaue Einpreisung der Immobilie vornehmen. Unter www.immobilienwert24.com kann er vor der Abgabe seines Gebotes, den Richtwert der zu erwerbenden Immobilie online ermitteln lassen. Auch der Eigentümer sollte sich rechtzeitig über den tatsächlichen Marktwert seiner Immobilie informieren.

Wenn beide Parteien gut informiert und möglichst emotionslos sich dem Bieterverfahren nähern, kann es am Ende der Bietdauer zwei glückliche Gewinner geben. Zum Notar müssen beide dennoch, um den Kaufpreis beurkunden zu lassen. Dies wäre aber auch beim klassischen Vertrieb erforderlich geworden.
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Datum: 19.07.2010 - 12:19 Uhr
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Freigabedatum: 19.07.2010

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