Wenig Gründe für ein Nein / Wann Ärzte zu einem Hausbesuch verpflichtet sind
ID: 231257
Ärzten wenig beliebt. Kein Wunder, denn der Aufwand wird von den
Krankenkassen miserabel bezahlt. Doch jeder Arzt ist für seine
Patienten verantwortlich - auch für deren Versorgung im Notfall.
Bittet ein Patienten daher um einen Hausbesuch, reicht es nicht, eine
Ferndiagnose per Telefon zu stellen. "In der Musterberufsordnung für
Ärzte steht, dass der Patient vom Mediziner angeschaut werden muss",
bestätigt der Fachanwalt für Medizinrecht und Notar Thomas Girr aus
Salzhausen in der "Apotheken Umschau". Nur zwei Gründe gebe es, den
Besuch zu verweigern: Wenn der Arzt durch einen anderen Notfall
gebunden ist oder wenn er sich für das geschilderte
Gesundheitsproblem nicht für kompetent hält, weil es nicht in sein
Fachgebiet fällt. Girr: "Um die Notfallversorgung des Patienten muss
er sich in jedem Fall kümmern." Das bedeutet: Der Mediziner muss
einen Kollegen oder den Rettungsdienst zu dem Hilfesuchenden
schicken.
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Datum: 21.07.2010 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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