Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

ID: 231404
Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und InternetKeine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

(firmenpresse) - Essen, 21. Juli 2010****Im Rahmen der Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde unter anderem der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist aber darauf hin, dass die Steuerermäßigung keine Leistungen wie die Verpflegung insbesondere das Frühstück, den Zugang zu Kommunikationsnetzen wie Telefon und Internet, die TV-Nutzung "pay per view", die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, die Überlassung von Tagungsräumen sowie sonstige Pauschalangebote umfasst. Das gilt auch dann, wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind. Wie dabei zu verfahren ist, wird voraussichtlich ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen regeln.

Seit 01.01.2010 hat sich der Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, von 19% auf 7% reduziert. Hierunter fällt neben kurzfristigen Beherbergungen bis zu sechs Monaten sowohl in klassischen Hotels als auch in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen auch die kurzfristige Überlassung von Campingflächen.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133
Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüga Holding GmbH&Co. KGaA platziert erfolgreich / Schuldscheindarlehenüber 300 Millionen Euro Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf 'Hartz IV-Leistungen'
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.07.2010 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 231404
Anzahl Zeichen: 1355

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 281 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben ...

Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, ...

Das war doch keine Unfallflucht! ...

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, "das war doch keine Unfallflucht"! Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenbu ...

Zinsen aus Privatdarlehen versteuern ...

Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, warnt abe ...

Alle Meldungen von Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z