Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

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Keine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und InternetKeine Steuerermäßigung für Frühstück im Hotel, Minibar, TV und Internet

(firmenpresse) - Essen, 21. Juli 2010****Im Rahmen der Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde unter anderem der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist aber darauf hin, dass die Steuerermäßigung keine Leistungen wie die Verpflegung insbesondere das Frühstück, den Zugang zu Kommunikationsnetzen wie Telefon und Internet, die TV-Nutzung "pay per view", die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, die Überlassung von Tagungsräumen sowie sonstige Pauschalangebote umfasst. Das gilt auch dann, wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind. Wie dabei zu verfahren ist, wird voraussichtlich ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen regeln.

Seit 01.01.2010 hat sich der Umsatzsteuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, von 19% auf 7% reduziert. Hierunter fällt neben kurzfristigen Beherbergungen bis zu sechs Monaten sowohl in klassischen Hotels als auch in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen auch die kurzfristige Überlassung von Campingflächen.


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Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



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Datum: 21.07.2010 - 12:47 Uhr
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