Mit einem Dirndl-Dekollete gegen die Spielsucht - Weissblaue Kapriolen zum Oktoberfest
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Die unfreiwillige Episode "Hinter Gittern" war alles andere als vergnügungssteuerpflichtig: "Statt im Hotel verbrachten Bodner und Teufelberger die Nacht bei Neonlicht in einer mickrigen Zelle in Nizza, auf einer Betonpritsche, ohne Decke, ohne Wasser, nicht mal Toilettenpapier gab es." Länder wie Frankreich, so die Schlussfolgerung des Welt-Redakteurs, wollen ihr Staatsmonopol bei Glücksspielen notfalls auch durch "demonstrative Einschüchterung in Geheimdienstmanier" durchsetzen. Doch diese Strategie werde nicht aufgehen, da es nur eine Frage der Zeit sei, bis die Staatsmonopole vor dem Europäischen fallen würden. Laut EU-Kommission ist Glücksspiel nämlich eine Dienstleistung und damit erlaubt.
Während man bei Bwin http://www.bwin.com davon ausgeht, dass das Monopol tot sei, gibt es auch andere Stimmen. Zwar habe die EU-Kommission gegen die sieben Mitgliedsstaaten Deutschland, Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Ungarn und Finnland ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet, so die Nachrichtenagentur Pressetext http://www.pressetext.ch, doch die derzeitigen Vorzeichen deuteten darauf hin, dass die EU-Kommission nicht auf eine Liberalisierung des Marktes für Sportwetten dränge.
"Es gibt leider keine passende Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen und vorherzusagen, ob am Ende der Staat oder die privaten Wettanbieter zu den Gewinnern zählen werden", sagt der Düsseldorfer Finanzexperte Jörg Peisert, der als Fachmann für Sportwetten und die so genannten Emerging Markets gilt. "Meiner Ansicht nach ist das Gambelli-Urteil aus dem Jahr 2003 massgeblich. Der Europäische Gerichtshof hat damals festgelegt, dass der Staat nicht private Konkurrenz ausschliessen restriktiv behandeln darf, wenn er gleichzeitig selber zur Teilnahme an staatlichen Lotterien, Glücksspielen und Wetten aufruft, um die Staatskasse zu füllen. Wenn man sich ein gewisses Mass an Objektivität erhält, dann muss man Heuchelei und Doppelmoral ablehnen." Peisert zufolge sei es unerträglich, wenn beispielsweise Lotto Bayern http://www.lotto-bayern.de anlässlich des Oktoberfestes mit der Parole "Oans, zwoa, gwonna" an den Start gehe. "Würde es der Obrigkeit wirklich nur um Suchtprävention gehen, dann würde sie sich andere Werbesprüche ausdenken", so Peisert. "Vielleicht haben sich die Werbefachleute auch gedacht, dass die Leute sowieso nicht auf den Text achten, sondern lieber in den tiefen Ausschnitt des Dirndls schauen, das die Dame auf dem Plakat trägt."
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Datum: 28.09.2006 - 16:29 Uhr
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