Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Robert Zollitsch (Freiburg) eingestellt - www.ebfr.de
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Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch eingestellt
Von Vorwürfen vollständig entlastet
Freiburg / Konstanz (pef). Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (Freiburg) eingestellt. Dies hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch (21.) in Konstanz mitgeteilt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 'fehlt jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit' des Erzbischofs von Freiburg, der damit von den erhobenen Vorwürfen vollständig entlastet ist.
Das Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg hatte die Anschuldigungen bereits im Juni als 'substanzlos' zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz begründet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht nur mit der Verjährung der sexuellen Übergriffe durch einen Ordensgeistlichen in Birnau am Bodensee in den Jahren 1966 bis 1968. Auch für den Zeitraum zwischen Ende der 80er und Mitte der 90er Jahre, in dem der beschuldigte Pater erneut im Kloster Birnau tätig war, gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft lediglich 'Vermutungen' des Anzeigeerstatters, aber keine Geschädigten: Obwohl das Ermittlungsverfahren und die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs durch den Zisterzienserpater bundesweit durch Pressemeldungen bekannt waren, haben sich - weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Ordinariat Freiburg - weitere Geschädigte gemeldet.
Selbst wenn sich Missbrauchsopfer aus nicht verjährter Zeit melden würden, gibt es nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass der damalige Personalreferent Robert Zollitsch Missbrauch billigend in Kauf genommen oder gefördert haben könnte. Die Erzdiözese Freiburg hatte stets deutlich gemacht, dass der damalige Personalreferent weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters im Kloster Birnau gewusst und einen solchen Einsatz dieses Ordensmannes schon gar nicht veranlasst hatte: Die Zusammensetzung der Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt.
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass die Behauptung des Anzeigeerstatters, ihm sei keine Hilfen angeboten worden, schon nach dessen eigenen Angaben falsch ist. Er habe selbst angegeben, dass ihm die Frage gestellt worden sei, wie man ihm helfen könne. Wie das Erzbischöfliche Ordinariat am Mittwoch in Freiburg mitteilte, wird dem von sexuellem Missbrauch in den 60er Jahren betroffenen Opfer weiter Hilfe angeboten. Auch die Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau (Österreich), deren Abt für die Klostergemeinschaft in Birnau verantwortlich ist, hat dem Opfer mehrfach Gespräche und die Übernahme von Therapiekosten angeboten.
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Datum: 21.07.2010 - 21:47 Uhr
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