Urteil darf nicht stehen bleiben
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Urteil darf nicht stehen bleiben
Der Vorsitzende der LINKEN, Klaus Ernst, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Beobachtung der Vorsitzenden der Thüringer Linksfraktion, Bodo Ramelow:
Dieses Urteil darf nicht stehen bleiben. Das ist ein Freibrief für den Verfassungsschutz, alle, die in unserer Partei Verantwortung tragen, und auch diejenigen, die für DIE LINKE in Parlamente gewählt werden, unter einen Generalverdacht zu stellen. Der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes wird damit Tür und Tor geöffnet. Die Verhandlung hat gezeigt, wie lächerlich die Vorwürfe gegen uns im Einzelnen sind. Wenn man sich die Liste der Gesetze anschaut, die in den letzten Jahren vom Verfassungsgericht oder vom Bundespräsidenten kassiert wurden, dann kommen eher Zweifel an der Verfassungstreue dieser und der vorherigen Bundesregierungen auf. Wir werden mit allen juristischen und politischen Mitteln gegen die geheimdienstliche Beobachtung unserer Partei und unserer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vorgehen. Bodo Ramelow wird demnächst mit unserer vollen Unterstützung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin
Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de
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Datum: 22.07.2010 - 11:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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