EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG - OLG Schleswig bestäti

EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG - OLG Schleswig bestätigt Urteil des Landgerichts Itzehoe gegen Anlageberater

ID: 232231
(firmenpresse) - München, den 21.07.2010: Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16.07.2010 das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 09.10.2009 bestätigt und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (Az.: 14 U 153/09). Geklagt hatte eine Anlegerin, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an der EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. German Wind KG geltend machte. Der beklagten Anlageberatungs-gesellschaft warf sie vor, sie unzureichend über Risiken der Beteiligung und den Erhalt von Provisionen aufgeklärt zu haben. Das Landgericht Itzehoe gab der Anlegerin, die in dem Verfahren von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut wurde, vollumfänglich Recht.

Das Landgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass es sich bei der Anlage in die EREM KG um eine riskante, nicht zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage handelt. Denn die Beteiligung richtet sich laut des Emissionsprospekts an „unternehmerisch denkende Anleger, die ein langfristiges umweltbewusstes Engagement mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken eingehen wollen.“ Wie das Gericht weiter erklärte, war ferner die Fungibilität der Anlage nicht vorhanden und der Totalverlust nicht ausgeschlossen. Hierauf hätte die Anlegerin von dem Anlageberater hingewiesen werden müssen.

Darüber hinaus hätte die Anlegerin, nachdem sie sich nach dem Verdienst des Beraters an der Vermittlung erkundigt hatte, über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt werden müssen. Indem der Berater dies unterließ, machte sich die Beratungsgesellschaft schadensersatzpflichtig.

Das OLG Schleswig hat diese Rechtsansicht nun bestätigt. Demnach hätte der Anlegerberater ordnungsgemäß über die Höhe der Provision aufklären müssen. Die Beratungsgesellschaft muss neben der Schadensersatzforderung für die Beteiligung an dem Fonds in fünfstelliger Höhe auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem Jahr 2004 zu zahlen. Die Anlegerin muss sich lediglich die erhaltenen Ausschüttungen, nicht aber die Steuervorteile anrechnen lassen.



„Das Urteil ist aber noch unter einem weiteren Gesichtspunkt als positiv zu werten.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geführt hat. „Denn das Oberlandesgericht Schleswig hat klargestellt, dass Anlageberater grundsätzlich über den Erhalt von Provisionen aufklären müssen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Anleger Interesse an der Vergütung des Anlageberaters zeigt.“

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei@cllb.de
www.cllb.de

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

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Datum: 22.07.2010 - 15:49 Uhr
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