Prävention von sexuellem Missbrauch und Gewalt auf Kinder- und Jugendreisen / Empfehlungen vom REISENETZ - Deutscher Fachverband für Jugendreisen
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ausgeprägte hierarchische Strukturen verfügen. Neben Sportvereinen,
Schulen, Kirchen, Schulen und Familien trifft dies unter Umständen
leider auch auf Kinder- und Jugendreisen zu.
Betreuer/innen haben durch die Übernahme der Aufsichtspflicht eine
vorgesetzte Stellung gegenüber den Reiseteilnehmern. Besonders
männliche Betreuer erhalten durch diese Autorität häufig eine
besondere Attraktivität für pubertierende Teilnehmerinnen. Darauf
vorbereitet werden die Betreuer qualitätsorientierter Reiseanbieter
in Schulungen, wie sie z.B. durch das REISENETZ-Qualitätssiegel
verlangt werden. Schließlich muss pädagogisch geschultes Personal
auch mit der Pubertät von Jugendlichen umgehen können.
Das REISENETZ gibt zur Prävention konkrete Empfehlungen, da eine
professionelle und transparente Organisationsstruktur auch andere
Formen der Gewalt vermeiden kann - ob zwischen Reiseteilnehmer/innen
oder durch Übergriffe des Betreuungspersonals.
* Große Altersunterschiede innerhalb der Reisegruppe gilt es zu
vermeiden. Das Betreuungspersonal muss in der Lage sein, ein
Vertrauensverhältnis zu den Teilnehmern zu entwickeln und muss
sensibel sein für Signale und Hinweise, um Risiken frühzeitig zu
erkennen.
* Die Betreuerteams sollen in der Lage sein, eine gegenseitige
Kontrollfunktion auszuüben. Das bedingt auch, Anzeichen von sexuellem
Fehlverhalten bei Kollegen/innen frühzeitig erkennen zu können und
dann umgehend entsprechend zu agieren.
* Sexuelle Kontakte zwischen Betreuungspersonal und
Reiseteilnehmer/innen sind natürlich in keinem Fall zu dulden. Das
REISENETZ spricht sich daher auch dafür aus, nur volljähriges
Betreuungspersonal einzusetzen und dabei zusätzlich einen
angemessenen Altersabstand zwischen Teilnehmer/innen und
Betreuer/innen zu gewährleisten.
* Als weiteren Baustein rät das REISENETZ ausdrücklich, nur
Betreuungspersonal nach Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses einzusetzen. Obwohl diese Forderung zum jetzigen
Zeitpunkt nicht von allen Institutionen der Kinder- und Jugendreisen
mitgetragen wird.
Jedem Verdachtsfall ist unbedingt nachzugehen und mit allen zur
Verfügung stehenden juristischen Mitteln zu verfolgen.
Vor allem aber bei den vielfältigen Anbietern mit eher geringer
Organisationstiefe wie karitativen Einrichtungen, Vereinen oder
Kirchengemeinden, die nur sehr unregelmäßig Jugendreisen durchführen,
ergibt sich die Betreuerauswahl vermutlich oft nur aus persönlichen
Beziehungsstrukturen, die mitunter zwar über lange Zeiträume
gewachsen sind, aber dafür kaum auf Grundlage fundierter Auswahl und
belastbarer Prüfverfahren erfolgen. Das blinde Vertrauen überwiegt
hier oftmals, Schulungen oder Weiterbildungsmaßnamen zur Prävention
von sexueller Gewalt bzw. Missbrauch nach Maßgabe der genannten
Empfehlungen sind hier jedoch in aller Regel wohl eher die Ausnahme.
Pressekontakt:
Ludwig Ottenbreit
REISENETZ e. V.
Köpenicker Str. 126
10179 Berlin
Tel.: 030 - 24 62 84 30
e-mail: info@reisenetz.org
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Datum: 22.07.2010 - 15:58 Uhr
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