UNI.DE will´s wissen: Soll der Wehr- und Ersatzdienst abgeschafft werden?

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ID: 232843

Der Wehr- und Ersatzdienst steht auf der Abschussliste.



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(firmenpresse) - Eine Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate ist beschlossen. Aufgrund sozialer Ungerechtigkeit und der Änderung der weltpolitischen Lage soll der Wehr- oder Ersatzdienst ersatzlos gestrichen werden. Was bedeutet dies für die soziale Betreuung und Versorgung in Deutschland?

Die allgemeine Wehrpflicht wurde erstmals unter Napoleon Bonaparté in Frankreich in Europa eingeführt. 1995 hat Frankreich seine Wehrpflicht abgeschafft. Nun ist es auch in Deutschland nur noch eine Frage der Zeit.

Deutschland zählt neben Zypern, Türkei, Schweiz und Österreich noch zu den wenigen Ländern in Europa, die noch einen allgemeinen Wehr- oder Ersatzdienst in der Verfassung (laut Artikel 12 a I GG) verankert haben. Darin steht, dass Männer vom vollendeten 18 bis 45. Lebensjahr zum Dienst in der Bundeswehr im Bundesgrenzschutz oder für Zivildienstschutz verpflichtet werden können. Im Jahr 2009 leisteten lediglich 17 Prozent der Neurekruten ihren Wehrdienst. 50 bis 60 Prozent der Wehr- oder Ersatzdienst-Pflichtigen leisten weder Wehr- noch Ersatzdienst. Eine soziale und politische Ungerechtigkeit, die mit der geplanten Abschaffung auch neue Fragen und Probleme in der Politik aufwirft.

Zurzeit gibt es bundesweit fast 56.000 Zivildienstleistende. Die Abschaffung des Wehr- und Ersatzdienstes würde eine Lücke in das soziale System reißen. Einerseits darf die geplante Reform des Wehr- Ersatzdienstes, besonders die des Zivildienstes, nicht auf den Rücken des Sozialsystems und zu Lasten Hilfsbedürftiger ausgetragen werden. Andererseits ist Pflichtarbeit auch nicht immer motivierend und progressiv. So setzt sich der Verband für die Weiterentwicklung des Zivildienstes für einen freiwilligen Lern- statt Pflichtdienst ein. Schließlich hat vor Einführung des Zivildienstes das Sozialsystem auch mit professionellen Pflegekräften funktioniert.

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Datum: 23.07.2010 - 17:47 Uhr
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