Haufe aktuell: Bundesverfassungsgericht kippt eingeschränkte Steuerabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers - Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig
ID: 235028
eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche
Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010, der heute
bekannt wurde. Dies betrifft vor allem den Aspekt, dass ein
häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn es
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
bildet.
Die Steuerexperten von Haufe haben erste Informationen und
Kommentierungen zusammengestellt. Interessierte finden diese
kostenlos unter http://www.haufe.de/steuern
Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
RA Oliver Kaiser
Tel.: 0761/898-3975
Fax: 0761/898-3900
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter
http://www.haufe-lexware.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




IPI-Weltkongress in Wien">

Datum: 29.07.2010 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 235028
Anzahl Zeichen: 1004
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 316 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haufe aktuell: Bundesverfassungsgericht kippt eingeschränkte Steuerabzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers - Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haufe-Lexware GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).