Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht

ID: 237003

Kosten für Arbeitszimmer wieder absetzbar



(firmenpresse) - Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können seit Jahren nur noch in sehr eingeschränktem Maße als Werbungskosten abgesetzt werden. Nach Mitteilung der D.A.S. hat das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Regelung im Einkommenssteuergesetz jetzt für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
BVerfG, Az. 2 BvL 13/09

Hintergrundinformation:
Die bisherige Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Einkommenssteuergesetz) ist seit 2007 in Kraft. Sie besagt, dass Aufwendungen für ein Arbeitszimmer - z. B. Miete, Betriebskosten, Finanzierung - und die Kosten für die Ausstattung - Möbel, PC usw. - vom Gewinn eines Unternehmers nicht abgezogen werden dürfen. Ausnahme: Das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit. Dies könnte z. B. bei einem freiberuflichen Grafiker der Fall sein, der ausschließlich im Homeoffice arbeitet. Nach § 9 Einkommenssteuergesetz gilt die Regelung auch für den Abzug von Werbungskosten. Daher können bisher zum Beispiel Arbeitnehmer, die viel Arbeit mit nach Hause nehmen müssen, im Regelfall die Kosten für das Arbeitszimmer nicht geltend machen. Der Fall: Geklagt hatte ein Lehrer, der zur Unterrichtsvorbereitung ein 10 m² großes Arbeitszimmer benutzte, das 11 Prozent der Fläche seines Hauses einnahm. Der Schulträger hatte die Zuweisung eines Arbeitsplatzes in der Schule abgelehnt. Für das Jahr 2007 wollte der Lehrer 892 Euro an Ausgaben für das Arbeitszimmer geltend machen. Das Finanzamt lehnte ab. Das Urteil: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorschrift gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Es sei nicht ersichtlich, warum man Steuerpflichtige, bei denen das Arbeitszimmer der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit sei, anders behandeln solle als die, bei denen dies nur zum Teil der Fall sei. Auch bei letzteren sei es eine berufsbedingte Ausgabe. Nach dem Gericht dürfen Aufwendungen für ein ausschließlich beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen werden, wenn das Zimmer zwar nicht der Tätigkeitsmittelpunkt ist, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung muss der Gesetzgeber nun die Regelung rückwirkend ab 1. Januar 2007 ändern.


BverfG Urteil vom 6. Juli 2010, Az. 2 BvL 13/09

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de




PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Audio Software zum Aufbau des Glaubens auf Basis der Bibel. Ein Stück Steuergerechtigkeit wiederhergestellt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.08.2010 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 237003
Anzahl Zeichen: 2429

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 356 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Steuerrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z