Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen
ID: 237357
Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge lediger Väter erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die heutige Entscheidung liegt auf der Linie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009. Ich habe bereits unmittelbar nach dem Urteil des EGMR mit den Arbeiten an einer Neuregelung zum Sorgerecht begonnen.
Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.
Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 03.08.2010 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 237357
Anzahl Zeichen: 1940
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 279 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).