Neue OZ: Kommentar zu Familie / Sorgerecht
ID: 237556
Die Entscheidung aus Karlsruhe bedeutet nichts für Paare, die
unverheiratet zusammenleben. Auch nichts für getrennt lebende,
unverheiratete Eltern, die manierlich miteinander umgehen. Seit 1998
können sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben, als wären sie
verheiratet.
Das Urteil bringt vielmehr eine Gewichtsverlagerung in einem ganz
speziellen Eltern-Konflikt. Denn nur, wo eine Frau bisher gegen den
Willen des Kindsvaters entschieden hat, das Sorgerecht nicht zu
teilen, wird sich etwas ändern. Theoretisch wird es dadurch
gerechter, praktisch wird es aber vor allem schwieriger.
Karlsruhe begründete die Entscheidung nicht zuletzt damit, dass
nur die Hälfte der unverheirateten Eltern bislang Gebrauch von der
Möglichkeit des geteilten Sorgerechts gemacht hat - und damit, dass
Mütter angeblich egoistischer agieren als gedacht. Mit dieser
Feststellung werden alleinerziehende Mütter zu Sündenböcken in einem
äußerst komplizierten Beziehungsgeflecht gemacht. Als ob es nicht
genug Väter gäbe, die sich für ihr Kind nicht interessieren. Oder die
damit zufrieden sind, es hin und wieder zu sehen. Hier wird so getan,
als sei der unfreiwillig von der Erziehung seines Kindes
ausgeschlossene Vater der Regelfall.
Angeblich soll das Wohl des Kindes in den Vordergrund rücken.
Tatsächlich wird es bei geteiltem Sorgerecht unter zerstrittenen
Eltern neue Konflikte geben. Und die nicht auf dem Rücken des Kindes
auszutragen wird ganz schwierig.
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Datum: 03.08.2010 - 22:00 Uhr
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