Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei Reisemängeln

Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei Reisemängeln

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Albtraum Urlaub: Richtig verhalten bei Reisemängeln



(firmenpresse) - (ddp direct) Die Ferien sind für die meisten Menschen die schönste Zeit des Jahres. Doch wenn der Urlaub durch erhebliche Mängel wie Baulärm, überbuchte Flüge oder Kakerlaken im Hotel zum Albtraum wird, muss man das nicht tatenlos hinnehmen. Darauf weist das Reiseportal smavel.com hin und erklärt, wie man sich bei Reisemängeln am besten verhält.

Bevor man sich als Verbraucher jedoch daran macht, die Unannehmlichkeiten im Hotel oder am Urlaubsort zu beanstanden, muss sichergestellt sein, dass es sich tatsächlich um einen Reisemangel handelt - und nicht lediglich um lästige Unannehmlichkeiten oder gar Eigenheiten, die für das Land typisch sind.

Reisemängel richtig einordnen

Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn die im Reisevertrag festgelegte Leistung des Veranstalters nicht erbracht wird. Das bedeutet, wenn im Vertrag ein Balkon mit Meerblick versprochen wurde, sollte dieser auch vorhanden sein. Reisemängel, die häufig vorkommen, sind beispielsweise Baulärm, eine defekte Ausstattung des Hotelzimmers, eine Ersatzunterkunft, aber auch deutliche Flugverschiebungen oder Verspätungen sowie Überbuchung von Hotel oder Flug.

Nicht zu verwechseln sind Reisemängel jedoch mit Eigenheiten, die zum Beispiel jahreszeitlich bedingt sind, wie etwa das vermehrte Auftreten von Käfern, die dann zwangsläufig auch im Hotelzimmer zu finden sein können.

Beanstanden - aber richtig

Wichtig ist im Falle eines Reisemangels, den Umstand umgehend noch am Urlaubsort zu melden, auf Beseitigung zu bestehen und Beweise in Form von Fotos, Videos, Zeugenaussagen oder Ähnlichem sicherzustellen. Wichtig ist dabei die Wahl des richtigen Ansprechpartners: Der Mangel ist gegenüber der Stelle anzuzeigen, die der Reiseveranstalter in der Reisebestätigung anzugeben verpflichtet ist. Ansonsten ist die örtliche Reiseleitung die zuständige Stelle. Wichtig: Die Hotelrezeption beispielsweise reicht nicht aus.

Nach der Rückkehr sollte schnellstmöglich eine schriftliche Beschwerde beim Reiseveranstalter erfolgen. Nur auf diesem Weg ist es möglich, die Kosten für den Urlaub teilweise erstattet zu bekommen.



Weitere Informationen und Reisemängel-Checkliste unter
http://www.smavel.com/index.php?de-reisemaengel

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Datum: 04.08.2010 - 12:47 Uhr
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