Immonet-Redaktionsservice: Home Office - So sorgen Sie für Effizienz im heimischen Büro

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ID: 238752

Ein aktuelles BVG-Urteil unterstreicht den Stellenwert des Home Office für Selbstständige. Freiberufler sind auf das heimische Büro angewiesen. Es ist ein Raum für Kreativität, aber auch ein Platz zum Wohlfühlen. Entsprechend eingerichtet können im Home Office die besten Ideen reifen.



(firmenpresse) - Hamburg – Gute Nachrichten für Freiberufler in Deutschland: Das Arbeitszimmer kann künftig wieder steuerlich geltend gemacht werden. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG / AZ: 2 BvL 13/09) wurde im Juli die vor drei Jahren in Kraft getretene, eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das Home Office aufgehoben.

Steuern sparen

Die Ausgaben für ein Arbeitszimmer müssen laut BVG „steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.“ Selbstständige sollten nun ihren Steuerbescheid prüfen. Wer bereits vor drei Jahren diesbezüglich Widerspruch gegen die damals bestehende Arbeitszimmer-Regelung eingelegt hat, kann für den gesamten Zeitraum mit einer Rückerstattung von bis zu 1.000 Euro rechnen. Andernfalls gilt die Erleichterung erst ab 2009. Denn Steuerbescheide gingen im letzten Jahr bei der Anrechnung des Arbeitszimmers unter Vorbehalt ein.

Das aktuelle BVG-Urteil unterstreicht den Stellenwert des Home Office für Selbstständige. Freiberufler sind auf das heimische Büro angewiesen. Es ist ein Raum für Kreativität, aber auch ein Platz zum Wohlfühlen. Entsprechend eingerichtet können im Home Office die besten Ideen reifen.

Zum Arbeiten muss man nicht in den Keller gehen

Der Arbeitsplatz muss nicht unbedingt von den anderen Räumen abgetrennt sein. Moderne technische und optisch ansprechende Lösungen sorgen dafür, dass der Arbeitsbereich heute auch bequem in ein Wohn-, Ess- oder Schlafzimmer integriert werden kann. Dabei sorgen drahtlose Internetverbindungen für hohe Flexibilität. Bei der Integration in andere Räume gilt: Je geringer das Platzangebot, desto funktionaler muss die Einrichtung sein. Besonders praktisch: Das Büro, das auf Wunsch komplett im Schrank verschwinden kann. Immer mehr Möbelhersteller bieten Klapp-Kombinationen an. Durch das Hochklappen der Arbeitsfläche und das Verdecken des Innenlebens wird so mancher Schreibtisch mit nur wenigen Handgriffen zum Wohnmobiliar und verschwindet hinter einer Blende aus Holz oder Hochglanz. Andere Schrankwände können sowohl privat als auch beruflich genutzt werden. Der Übergang vom Arbeits- zum Wohnbereich wirkt dadurch lockerer.



Ohne Umwege

Meist verbringt man im heimischen Arbeitszimmer einen Großteil des Tages. Deshalb sollte gerade hier die Umgebung bequem und aufgeräumt sein. Sinnvoll ist es, möglichst viele Ablageflächen zu schaffen. Technisches Equipment ist im Idealfall komplett im Büro untergebracht. Drucker, Kopierer oder Faxgerät sollten in Griffweite sein. Das spart unnötige Laufwege.

Stabilität ist gefragt

Die Büromöbel sollten vor allem stabil sein. Ein Schreibtisch, der bei jeder Bewegung mitschwingt, kann die Konzentration beim Arbeiten empfindlich beeinträchtigen. Bei Tischen mit dem GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) wurde die Eigenvibration bereits getestet und ist entsprechend gering. Um gut arbeiten zu können, benötigt der Schreibtisch eine Tiefe von 80 cm und eine Breite von mindestens 120 cm. Ideal: Ein verstellbarer Tisch mit einer Beinfreiheit von mindestens 58 cm. Der PC-Bildschirm steht bestenfalls etwas höher als die Tastatur. So können Handgelenksschmerzen und Nacken- bzw. Schulterschmerzen vermieden werden.

Ein guter Arbeitstuhl ist nicht ganz preiswert. Wählen Sie einen Sitz mit höhenverstellbarer Lumbalstütze. Diese hilft, die Lehne mittels einer Wölbung im Lendenwirbelbereich optimal dem Rücken anzupassen.
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Datum: 05.08.2010 - 17:50 Uhr
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