Geräte in Kinderarzt- und neurologischen Praxen überprüft
ID: 238801
Geräte in Kinderarzt- und neurologischen Praxen überprüft
Etwa 47 Prozent der Geräte wiesen Mängel auf, die nicht oder nicht unmittelbar sicherheitsrelevant waren. Für die Patientinnen und Patienten und das medizinische Personal gingen von diesen Geräten keine Gefahren aus. Insgesamt wurden 63 Kinderarzt- und 45 neurologische Praxen überprüft. Untersucht wurden gut 400 medizinische Geräte wie Reizstromtherapiegeräte, Elektrokardiographiegeräte (EKG), Elektromyographiegeräte (EMG), Lungenfunktionsgeräte und Defibrillatoren. Dabei wurde auf den sicherheitstechnischen und hygienischen Zustand der Geräte und die Vollständigkeit der erforderlichen Dokumentation, also Gebrauchsanweisungen und Prüfberichte, geachtet.
"Wir legen höchsten Wert auf eine sehr gute medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten und den Gesundheitsschutz von medizinischem Personal. Die regelmäßige Kontrolle der medizinischen Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung dazu", sagte die Ministerin. Hauptanliegen der jährlichen Schwerpunktaktion der Gewerbeaufsicht ist es, die Einhaltung der Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zu gewährleisten. Ebenso wichtig seien aber auch die Beratungsgespräche, mit denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht das Problembewusstsein in den Betrieben für die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Umgang mit medizinischen Geräten schärften. Diese präventive Überwachung trage dazu bei, die Sicherheit von medizinischen Geräten zu erhöhen, sagte die Ministerin.
Pressereferat
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Ruf 0 61 31/16 2401
Fax 0 61 31/16 172401
mailto:Poststelle@masgff.rlp.de
http://www.masgff.rlp.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.08.2010 - 19:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 238801
Anzahl Zeichen: 2653
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 326 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Geräte in Kinderarzt- und neurologischen Praxen überprüft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz (masgff) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).