Hahn Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil gegen DZ Bank AG und beratende Bank beim DG-Fonds 35

Hahn Rechtsanwälte erstreiten weiteres Urteil gegen DZ Bank AG und beratende Bank beim DG-Fonds 35

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Bremen, 06.08.2010. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. bereits im
vergangenen Jahr die DZ Bank AG wegen Prospektfehler beim DG-Fonds 35 zu
Schadensersatz verurteilt hatte, bestätigte nun auch das Landgericht Frankfurt
a.M. in einem weiteren Urteil, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher die DZ
Bank AG und die beratende Bank auf Schadensersatz haften. Das Landgericht
bestätigte mit Urteil vom 20. Juli 2010  (- 2-21 O 258/09 -) in dem von Hahn
Rechtsanwälte geführten Klageverfahren,  dass der Prospekt bezogen auf die
Darstellung der Mietgarantiebürgschaft fehlerhaft ist. Diese hatte tatsächlich
nicht nur die Ansprüche aufgrund der Mietgarantie abgesichert, sondern auch
andere Forderungen. Dies führte zu einer Schmälerung des Umfangs der Bürgschaft,
auf die in dem Prospekt nicht hingewiesen wurde.

Das Landgericht Frankfurt a.M. bejahte daher zum einen eine Haftung der DZ Bank
AG aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Das Gericht verurteilte zudem auch die
beklagte Bank, die Bad Walseer Bank eG, die den Kläger seinerzeit beraten hatte.
Der Anlageberater hatte den Prospektfehler nicht berichtigt, wozu er nach
Auffassung des Gerichts verpflichtet gewesen wäre.

"Das Urteil ist richtungsweisend, insbesondere was die Frage der
Berichtigungspflichten der beratenden Bank angeht", kommentiert Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von hrp. Dieser Gesichtspunkt wurde erstmalig bei den DG-Fonds
- soweit bekannt - zur Haftungsbegründung der Beraterbank herangezogen. Berater
haben nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bezogen auf das
Anlagekonzept eine umfassende Prüfungspflicht. Werden dabei Schlüssigkeitsmängel


oder Prospektfehler festgestellt, sind diese gegenüber dem Anleger offen zu
legen bzw. die Prospektangaben zu berichtigen.

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de




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Marcusallee 38 Bremen Deutschland






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Source: Hahn Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE


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Datum: 06.08.2010 - 10:00 Uhr
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