Versicherungsnehmern droht Strafanzeige

Versicherungsnehmern droht Strafanzeige

ID: 239261

Versicherungsnehmern droht Strafanzeige

Erstmals Autoversicherer pleite

ADAC: Schutz nur noch bis zum 31. August



(pressrelations) -
Der ADAC weist darauf hin, dass Kfz-Versicherungsverträge, die bei der niederländischen
Versicherung IIC unter dem Namen Ineas oder LadyCarOnline
abgeschlossen wurden, mit Ablauf des 31. August 2010 enden. Dies hat ein
niederländisches Gericht im Notverwaltungsverfahren entschieden.

Wer ab dem 1. September 2010 mit einem bei Ineas oder LadyCarOnline versicherten
Fahrzeug fährt, ist ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-
Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Somit macht er sich strafbar: Er
riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Daher müssen sich
die rund 50 000 betroffenen Kunden allerspätestens zum 1. September 2010
bei einer anderen Gesellschaft versichern und dies der Zulassungsstelle mitteilen.

Da durch die bestehende Notverwaltung bereits jetzt der Kaskoversicherungsschutz
stark gefährdet ist und ein Regress in der Kfz-Haftpflichtversicherung
bis zu 2 500 Euro droht, rät der Club den betroffenen Versicherungsnehmern,
umgehend vom Sonderkündigungsrecht mit Einschreiben/Rückschein
Gebrauch zu machen und nicht bis zum Fristablauf zu warten.

Offen ist, ob IIC die bereits gezahlten Versicherungsprämien für die Restlaufzeit
des Vertrages zurückzahlen kann; dies hängt davon ab, wie sich die Liquidität
der Versicherung nach Beendigung des Geschäftsbetriebes darstellt.


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Datum: 06.08.2010 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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