Spesenbetrug als Kündigungsgrund: Auf was Arbeitnehmer achten müssen
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Gerade Mitarbeiter im Aussendienst oder Personal mit Verfügungsgewalt über die Kasse sind von dieser Praxis betroffen. Die Rechtssprechung stellt strenge Anforderungen an den Arbeitnehmer. Eine vorsätzlich falsch eingereichte Spesenabrechnung oder ein Griff in die Kasse im Centbereich kann das Aus für den Arbeitnehmer bedeuten. Der Spesenbetrug ist eine Straftat, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erschüttert und die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss. Ihm bleibt regelmässig die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung, die ihm die Zahlung einer Abfindung erspart. Allerdings darf der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Spesenbetrages nicht dazu benutzen, um ausgewählte unliebsame Arbeitnehmer "zu entsorgen". Toleriert der Arbeitgeber nachlässige Spesenabrechnung so setzt er damit einen Massstab für alle Mitarbeiter.
"Arbeitnehmern kann nur geraten werden, das Schicksal nicht herauszufordern. Spesenabrechnungen müssen korrekt ausgeführt werden", so der auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Wittenberg von der Bonner Kanzlei Mingers & Kollegen http://www.justus-online.de. Eine Kündigung wegen Spesenbetruges könne dazu führen, dass ein langjähriger Mitarbeiter im Aussendienst auch bei einer einmaligen Verfehlung ohne eine Abfindung gekündigt werde. "Den Arbeitgebern ist zu raten, Abrechnungen von Aussendienstmitarbeitern oder dem Kassenpersonal in regelmässigen Abständen zu überprüfen. Dies führt zum Einen zu einer Mitarbeiterdisziplinierung und zum anderen ist bei einem strengen Massstabs im Unternehmen der Vorwurf der Willkür bei Kündigung eines bestimmten Mitarbeiters ausgeschlossen", so das Fazit des Arbeitsrechtlers.
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Datum: 03.11.2006 - 10:41 Uhr
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