Neue EU Richtlinien für das Handgepäck am Flughafen
ID: 24027
Generell verboten bleiben neben allen Arten von Waffen (Pistolen, Elektroschocker etc.) auch Spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren (auch Nagelscheren und Manikür-Sets), Wanderstöcke, Skistöcke, Billardstöcke und Angelruten; Stumpfe Gegenstände wie Baseball- oder Golfschläger; Feuerzeuge, Sprengstoffe oder brennbare Stoffe wie Munition oder Gasbehälter; chemische und toxische Stoffe wie Säuren oder Pfefferspray sowie Streichhölzer, Explosivstoffe, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen, z. B. Bleichpulver, Superoxyd, giftige oder ansteckende Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Viruskulturen und sogar Spielzeugpistolen.
Erlaubt sind ferner verschreibungspflichtige Medikamente wie Augentropfen oder Kontaktlinsenmittel sowie Flüssigkeiten, die aus medizinischen Gründen notwendig sind (etwa Insulin für Diabetiker), sowie verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform, z.B. ein Asthma-Spray (ärztliche Bestätigung erforderlich). Ausserdem Babynahrung in kleinen Mengen, Laptops, Handys und MP3-Player. Kleinere Fotoapparate oder Kamerazubehör können als Teil des Handgepäcks ebenfalls mitgenommen werden (Quelle: www.megaflieger.de - Das Billigflieger Portal im Internet)
Detailierte Infos zu den jeweiligen Bestimmungen der Ailines gibt es bei
www.megaflieger.de
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Datum: 04.11.2006 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Wilhelm Schwannecke
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Hannover
Telefon: 01794621948
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Freizeitindustrie
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