Tag des Rauchmelders am Freitag, den 13. August 2010

Tag des Rauchmelders am Freitag, den 13. August 2010

ID: 240508

Bereits zum 5. Mal wird der „Tag des Rauchmelders“ an einem Freitag den 13. begangen. Seit dem hat sich einiges getan! Die ersten Bundesländer haben Ihre Landesbauordnungen geändert und eine Einbauverpflichtung erlassen, auch wenn teilweise noch Übergangsfristen gelten, ist das Ziel – alle Haushalte in Deutschland mit Rauchwarnmelder verpflichtend auszustatten ein Stück näher gekommen.




(firmenpresse) - Das Land Baden-Württemberg will weiterhin die Bürger nicht zur Installation von Rauchmeldern verpflichten. «Wir setzen nach wie vor auf das Verantwortungsbewusstsein und das Prinzip der Freiwilligkeit», sagte Innenminister Heribert Rech (CDU) in Bruchsal.

Dass die Landesregierung auf die "Eigenverantwortung" hofft, und der Innenminister dies unterstützt ist ein Skandal, den leider niemand bemerkt hat. Warum?

1.) Wer kein Geld hat wird nicht geschützt!
2.) Wer alt und/oder gebrechlich ist wird nicht geschützt!
3.) Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, weiß nicht, ob die Nachbarwohnung über Rauchmelder verfügt und wird evtl. nicht geschützt!

Dass die Ausstattung von Wohnraum (gewerblich schon lange vorgeschrieben!) gesetzlich vorgeschrieben wird, hat Sinn, weil

- nur der Vermieter (insbesondere bei Mehrfamilienhäusern) einen Gesamtüberblick hat, ob alle Wohnungen und das Treppenhaus (Fluchtweg!) ausgestattet sind und alle Melder betriebsbereit sind.
- der Vermieter die so genannte Verkehrssicherungspflicht übernimmt und diese an einen Fachdienstleister abgibt.
durch Renovierungen, Aus- und Einzug von Mietern, Rauchmelder verschwinden können, oder nicht betriebsbereit sind.
- nur die jährliche Überprüfung, ob in jeder Wohnung und auf den Fluchtwegen Rauchmelder installiert sind und die Wartung, einen umfassenden Schutz garantiert. Ältere, kranke und sozial schwache Mieter werden die Installation und Wartung nicht alleine leisten können.
- Vermieter durch größere Abnahmemengen wesentlich bessere Preise für gute Geräte zzgl. Service (Installation und Wartung) aushandeln können. Teilweise werden die Kosten für Rauchmelder auch von Versicherungen gesponsert.

Die Qualität eines Melders ist für den Laien nicht am Preis festzustellen. Billigmelder haben eine veraltete Technik, sind nicht Küchentauglich (Brandherd Nr.1) und benötigen jedes Jahr eine neue Batterie, die zum Kaufpreis dazu gerechnet werden muss. Langzeitmelder mit 10 - 12 Jahres Garantie, einer praktikablen Montagetechnik, oft mit Bi-Sensortechnik, SMD bestückt und natürlich auch Design, gibt es "Made in Germany" und im Verhältnis zu guten Preisen (ca. € 25,00 pro Stück). Wenn der Vermieter mit Wartungsvertrag abschließt, sind Preise von ca. € 1,00 pro Monat/ Wohnung möglich, die über die Betriebskosten abgerechnet werden.



Warum haben dann noch nicht alle Bundesländer eine „Rauchmelderpflicht“? Da viele Wohnungsbaugesellschaften teilweise oder ganz eine Beteiligung der Landesregierungen haben, scheut man die Kosten. Dazu kommt, dass es anders als bei den Heizkostenablesern, kein Gesetz gibt, dass die Kostenweitergabe an die Mieter regelt.

Also auch im 5. Jahr viel Gesprächsstoff, mit dem sich die Presse und Politiker auseinander setzen sollte, damit nicht nur "gesunde und wohlhabende" Mieter geschützt werden.
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Datum: 10.08.2010 - 15:11 Uhr
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Freigabedatum: 10.08.2010

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