Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet
Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed informiert: Für „gemischte“ Reisekosten von Medizinern besteht nach neuester Rechtsprechung kein generelles Abzugsverbot mehr.
Steueerberatung und mehr bei der Cawimed GmbH(firmenpresse) - Das oberste deutsche Steuergericht hat kürzlich für einen Fall einer Fortbildungsreise eines Unfallarztes entschieden, das kein sogenanntes „generelles Abzugsverbot“ mehr vorliegt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen (wie Reisekosten) gemischt, d.h beruflich als auch privat veranlasst wurden. Hierzu muss ein objektiv abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich verursacht worden sein.
Fehlt es an einem geeigneten Aufteilungskriterium (z. B. die beruflich und privat veranlassten Zeitanteile), kann dieser Anteil nach Auffassung des Großen Senates auch geschätzt werden. Der berufliche Teil an Aufwendungen wie Reisekosten kann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn er nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
In dem Streitfall ging es um den Abzug von Aufwendungen eines angestellten Unfallarztes an einem sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee. Die Fortbildung diente dem Erwerb der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin". Die erforderlichen Vorträge fanden in den frühen Morgen- und späten Nachmittagsstunden statt; die Zeiten dazwischen (von 9.15 Uhr bis 15.45 Uhr) waren für die Theorie und Praxis von Sportarten wie Surfen, Biken, Segeln und Tennis vorgesehen.
Der Bundesfinanzhof nahm im Fall des Unfallarztes eine Aufteilung der Kosten entsprechend der Zeitanteile für die beruflich veranlassten Vorträge und privat veranlassten sportlichen Aktivitäten vor und erkannte die Hälfte der Aufwendungen als Werbungskosten an.
Rainer Neuhaus, Steuerberater bei der Cawimed GmbH in Bremen, berichtet, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zunehmend steuerzahlerfreundlich werde. Gerade dieses Urteil zum Fall "gemischter" Reisekosten ermögliche die Reduzierung der Einkommensteuerlast der angestellten und niedergelassenen Ärzte, so Neuhaus.
Die Steuerberatungsgesellschaft Cawimed in Bremen hat sich auf die Anforderungen von Ärzten, Apothekern und Heilberuflern spezialisiert und bietet ganzheitliche Lösungen u.a. bei Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Praxismanagement.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Cawimed wurde von den Geschäftsführern Rainer Neuhaus und Günter Kubick als Steuerberatungsgesellschaft speziell für Ärzte, Apotheker und Angehörige der Heilberufe gegründet. Die Kompetenzen der Gesellschaft liegen hier in ganzheitlichen Beratungsleistungen, die steuerliche und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen umfassen. Das Leistungsspektrum bietet neben Steuerberatung, Lohn- und Finanzbuchhaltung auch eine eingehende Analyse der Praxissituation, konkrete Maßnahmenplanung sowie Kontrollfunktionen an. Beide Geschäftsführer, Rainer Neuhaus als Steuerberater und Diplom Betriebswirt, Günter Kubick als Steuerberater sowie die angestellten Steuerberater, können auf eine langjährige Berufserfahrung und profunde Branchenkenntnisse zurückgreifen.
Die Cawimed versteht sich auch als Lotse für Ihre Mandanten. Durch Kooperationen mit Medizin- und Apothekenrechtlern, Niederlassungsberatern und Personalexperten können, wenn gewünscht, vielfältige Dienstleistungen außerhalb der klassischen Steuerberatung „aus einer Hand“ angeboten werden.
CAWIMED GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Hutfilterstr. 2/4
28195 Bremen
Tel.: 0421/1 75 65-0
Fax.: 0421/1 75 65-55
r.neuhaus(at)cawimed.de
http://www.cawimed.de
CAWIMED GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Hutfilterstr. 2/4
28195 Bremen
Tel.: 0421/1 75 65-0
Fax.: 0421/1 75 65-55
r.neuhaus(at)cawimed.de
http://www.cawimed.de
Datum: 10.08.2010 - 22:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 240736
Anzahl Zeichen: 2297
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Neuhaus
Stadt:
Bremen
Telefon: 0421/1 75 65-0
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.08.2010
Diese Pressemitteilung wurde bisher 514 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuertipps: Reisekosten von Medizinern neu bewertet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Cawimed GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das seit dem 1.1.2009 geltende System der Abgeltungssteuer hinsichtlich der Kapitaleinkünfte hat die Steuerveranlagung generell nicht ersetzen können, weiß Steuerberater Rainer Neuhaus von Cawimed aus der Berufspraxis zu berichten, vielmehr trug dieses nur wenig zur Steuervereinfachung bei. Ganz
Erbschaftsteuer: Keine Befreiung bei zwangsweiser Veräußerung einer Arztpraxis ...
Die Übergabe einer Arztpraxis durch Schenkung oder Erbschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erbschaftsteuerfrei. Diese Befreiung von der Erbschaftssteuer ist jedoch unter anderem daran gekoppelt, dass der Erwerber die Arztpraxis für mindestens fünf Jahre weiterführt. Ra
Privatliquidation: Versteuerung von Einnahmen aus privatärztlichen Honoraren ...
Ein Großteil der niedergelassenen Ärzte ermittelt ihren steuerlichen Gewinn durch die sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung. Diese vereinfachte Gewinnermittlungsart behandelt Einnahmen in dem Kalenderjahr als zu versteuernde Betriebseinnahme, in dem sie dem Arzt zugeflossen sind. Betriebsausgab
Weitere Mitteilungen von Cawimed GmbH
Niehoff, Kettler-Eising & Partner, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater feierten 40-jähriges Jubiläum / Tolles Familienfest und hohe Spendensumme ...
Münster - Die Kanzlei Niehoff, Ketteler-Eising & Partner hat am vergangenen Sonntag in Münster-Hiltrup auf dem festlich geschmückten Gelände von Blumen-Dahlmann ein großes Familienfest zum 40-jährigen Jubiläum veranstaltet. Über 600 Gäste waren gekommen, um das runde Jubiläum mit der K
Die renommierte Münsteraner Kanzlei Niehoff, Kettler-Eising & Partner, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater feiert 2010 ihr 40-jähriges Jubiläum ...
Münster - In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Kanzlei einen sehr guten Ruf weit über die Grenzen des Münsterlandes erarbeitet. 80 Mitarbeiter und sieben Partner beraten und betreuen heute an den Standorten Münster, Steinfurt und Lüdinghausen weit über 1000 Mandanten. Die Mandantschaft s
Verständliche Finanzbuchhaltung für Ärzte immer notwendiger ...
Dass niedergelassene Ärzte heutzutage nicht nur gute Mediziner sein müssen, sondern zudem noch Wissen über die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ihrer Praxis haben müssen, ist eine Maxime der auf Heilberufler spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft Cawimed GmbH. Vielen Ärzten erschei




