SCHWEICKERT: Kein Blind-Date mit Google Street View
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SCHWEICKERT: Kein Blind-Date mit Google Street View
BERLIN. Zur Ankündigung von Google, seinen Street-View-Dienst noch in diesem Jahr in Deutschland zu starten und den Verbrauchern eine Einspruchsfrist von vier Wochen zuzugestehen, erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Erik SCHWEICKERT:
Google muss mehr tun als den Verbrauchern eine vierwöchige Einspruchsfrist einzuräumen. Jeder Bürger muss zunächst einmal nachvollziehen können, wo und wann überhaupt Bilder für den Street-View-Dienst gemacht worden sind. Erst dann kann dieser wirksam von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Darum ist Google aufgefordert, seine Routen mit Datum und Uhrzeit im Internet zu veröffentlichen.
Diese klare Transparenz ist eine notwendige Voraussetzung für die Wahrung der persönlichen Verbraucherrechte. Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, in einem Sammelsurium aller aufgenommenen Bilder diejenigen zu finden, auf denen man selbst unwissentlich fotografiert wurde. Wenn aber keiner weiß, wann an welchen Orten Bilder aufgenommen worden sind, ist es schlechterdings unmöglich, einer Veröffentlichung zu widersprechen. Ein Blind Date mit Google darf es nicht geben!
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Datum: 11.08.2010 - 17:04 Uhr
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