Neue OZ: Kommentar zu Google Street View
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Spät, peinlich spät schaltet sich der Bundestag in den Streit um
Googles Straßenansichten ein. Erst jetzt, da der Bilderdienst kurz
vor dem Start steht, werden Politiker wach und wollen eine
gesetzliche Basis schaffen. Dabei gibt es seit langem Streit um
Street View, und dies sogar weit über Deutschland hinaus. Nur zwölf
von 27 EU-Ländern haben den Kartendienst bisher erlaubt.
Doch statt sich beizeiten intensiv mit absehbaren Problemen zu
befassen, hat sich die Regierung überrumpeln lassen, was die Bürger
jetzt ausbaden müssen. Ihre Widerspruchsmöglichkeiten basieren nicht
etwa auf einem Gesetz, sondern nur auf einer Abmachung zwischen
Google und einem Datenschutzbeauftragten.
Das kann nicht so bleiben. Stattdessen muss es klar definierte und
unbefristete Widerspruchsrechte geben - und nicht solche von Googles
Gnaden. Überdies müssen Datensammler und -vermarkter wie der
US-Konzern stärker staatlich reglementiert werden. Denn es kann nicht
Aufgabe der Bürger sein, täglich nachzuprüfen, wo schon wieder ihre
Rechte verletzt werden.
Doch klar ist auch: Der Datenschutz stößt dort an Grenzen, wo der
private Raum endet und der öffentliche beginnt. Für die
Berichterstattung der Medien ist das zum Beispiel ein wichtiger
Aspekt.
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Datum: 12.08.2010 - 22:00 Uhr
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