Stange: Chipkarte ist kein Ersatz für kostenfreie Kitaplätze und Ausbau der Ganztagsschulen
ID: 242389
Stange: Chipkarte ist kein Ersatz für kostenfreie Kitaplätze und Ausbau der Ganztagsschulen
Zu der von Frau von der Leyen vorgeschlagenen sogenannten Bildungschipkarte erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD, Dr. Eva-Maria Stange:
Die Chipkarte ist kein Ersatz für den gebührenfreien Zugang zu Bildungseinrichtungen. Viel wichtiger ist es, dass endlich ausreichend Kitaplätze und vor allem eine schrittweise Gebührenfreiheit für die frühkindliche Bildung geschaffen werden. Das ist die beste Unterstützung, die man allen Kindern und vor allem Kindern aus armen Familien geben kann.
Der Bund sollte die Länder und Kommunen stärker als bisher dabei unterstützen, den Ausbau der Krippenplätze voranzutreiben, statt mit immer neuen Ideen die Tatenlosigkeit zu verschleiern.
Die Chipkarte für den Besuch im Verein ist kein Ersatz für die immer noch dünne Ganztagsschulstruktur. In Anbetracht der Finanzsituation der Kommunen und Länder brechen viele Ganztagsangebote gerade wieder weg, von einem weiteren Ausbau ganz zu schweigen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
http://www.meinespd.net/
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 13.08.2010 - 13:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 242389
Anzahl Zeichen: 1664
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stange: Chipkarte ist kein Ersatz für kostenfreie Kitaplätze und Ausbau der Ganztagsschulen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).