DGAP-News: Leipold&Coll.:Schadenersatz wegen der Vermittlung einer Anlage ALAG Auto Mobil AG&Co.
ID: 242554
13.08.2010 17:11
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Das Landgericht München I hat einem Anleger, vertreten durch die
Rechtsanwaltskanzlei Leipold&Coll. mit Sitz in Frankfurt, München, Wien
und Zürich, wegen Falschberatung beim Erwerb einer Beteiligung an der ALAG
Auto Mobil AG&Co. Schadenersatz und die Rückabwicklung der Anlage
zugesprochen.
Der Anleger wurde nicht auf das vorhandene Risiko des Teil- bzw.
Totalverlustes hingewiesen. Diese Tatsache sah das Gericht nach Anhörung
der Beklagten und des Klägers als erwiesen an. Die Marianne Brunert GmbH
welche anscheinende eine Vielzahl von ALAG Beteiligungen verkauft hat, muss
nach dem Urteil des LG München I die Anlage zurücknehmen und ihren Kunden
von sämtlichen Folgeschäden freistellen. Darüber hinaus ist ein entgangener
Gewinn zu zahlen, der den Schaden seit Mittelabfluss beim Kläger
kompensieren soll. Die erhaltenen Ausschüttungen sind wiederum anzurechnen.
Der erhaltene Steuervorteil hingegen ist nicht abzuziehen, da die
Schadenersatzzahlung in dem Jahr der Zahlung als Einnahme zu versteuern ist
und einen etwaigen früheren Steuervorteil wieder relativiert.
Das Verfahren vor dem LG München I dürfte eine Schlüsselrolle in den
zahlreichen Verfahren wegen einer ALAG Beteiligung darstellen. Die ALAG
Auto Mobil AG&Co. befindet sich seit 2009 in Liquidation und hat tausende
Anleger einen Großteil ihrer Altersvorsorge gekostet.
Betroffenen Anlegern wird empfohlen, ihre Unterlagen von einem
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Insbesondere muss beachtet
werden, dass die Ansprüche wegen Falschberatung in Sachen ALAG Ende 2010
verjähren dürften, weil die ersten Schreiben wegen Verringerung der
Ausschüttungen aus dem Jahr 2007 stammen und die Verjährungsfrist 3 Jahre
ab Kenntnis beträgt.
Leipold&Coll.
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60322 Frankfurt
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