Sektorübergreifende Bedarfsplanung ist der Schlüssel zur bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten
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Sektorübergreifende Bedarfsplanung ist der Schlüssel zur bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten
"Die ambulante und stationär-akute Bedarfsplanung erfolgt in Deutschland derzeit grundsätzlich voneinander getrennt ? innerhalb dieser beiden Leistungssektoren erfolgt die Planung nach jeweils eigenen Regeln und mit unterschiedlichen Akteuren, Zielsetzungen und Prioritäten", so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. "Diese Regelung wird aber weder den Ansprüchen einer abgestimmten gesundheitlichen Versorgung noch der gesetzlich verankerten Verantwortung der Länder für die gesundheitliche Daseinsvorsorge gerecht."
Auf der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz (1. Juli 2010) haben die Länder über die Einführung einer sektorenübergreifende Bedarfsplanung beraten. Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft sowohl die ambulante als auch die stationär-akute Versorgung von den vier selben Akteuren ? Vertretern der Kassenärztliche Vereinigung, der Krankenhäuser, der Landesverbände der Krankenkassen und des Landes ? geplant werden sollen.
"Die Kriterien für die Bedarfsplanung müssen weiterentwickelt werden, so dass sie sich am tatsächlichen lokalen Bedarf orientieren und an der demographischen Entwicklung ausgerichtet sind", so Minister Weisweiler. "In einem ersten Schritt jedoch gilt es, einen Konfliktlösungsmechanismus zu entwickeln und einzubauen. Dieser muss eine echte Teilhabe jedes Akteurs ermöglichen und zugleich die Verantwortung des Landes berücksichtigen."
Das Ziel für den Gesundheitsminister: "Eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte, wirtschaftliche Versorgung, die in zumutbarer Entfernung für den Patienten unter Beteiligung aller medizinischen Versorgungsebenen und unter Berücksichtigung der medizinischen Wissenschaft und Technik stattfindet. Nur so kann eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet werden."
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Datum: 13.08.2010 - 19:33 Uhr
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