Krankenkasse pleite - was nun? / Kein Versicherter muss Arztrechnungen selbst bezahlen, wenn seine Kasse pleite geht
ID: 242710
können Krankenkassen pleitegehen - ein völlig neues Problem für
deutsche Versicherte. Kann es passieren, dass Patienten dann ihre
Arzt- oder Apotheken-Rechnungen selbst bezahlen müssen? "Im Falle
einer Insolvenz einer gesetzlichen Krankenkasse behalten deren
Mitglieder ihren Versicherungsschutz", erklärt Kai Vogel,
Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale NRW, in der "Apotheken
Umschau". Kosten für laufende Behandlungen seien abgesichert, weil
andere Kassen einspringen müssen. Die Versicherten würden rechtzeitig
persönlich informiert und hätten zwei Wochen Zeit, sich eine neue
Kasse zu suchen, sagt der Verbraucherschützer. Er rät, sich Zeit zu
nehmen bei der Suche. "Zwar sind 95 Prozent der Leistungen per Gesetz
vorgegeben, aber es gibt erhebliche Unterschiede, etwa bei
Geschäftsstellen und freiwilligen Mehrleistungen", so seine
Begründung.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 8/2010 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Start: Sonntag, 19. September 2010, um 19.15 Uhr, 25 Folgen">

Datum: 15.08.2010 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 242710
Anzahl Zeichen: 1475
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 660 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankenkasse pleite - was nun? / Kein Versicherter muss Arztrechnungen selbst bezahlen, wenn seine Kasse pleite geht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).