DGAP-News: Leipold&Coll.:HypoVereinsbank wird zur Rückabwicklung von Zins-Währungs-Swaps verurteilt
ID: 242796
16.08.2010 08:00
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Das Landgericht München hält die Beratung der HypoVereinsbank zu
Zins-Währungs-Swaps für nicht ausreichend
In einem Fall bei dem einerÄrztefamilie Zins-Währungs-Swaps in Höhe von
1,5 Millionen Euro durch die HypoVereinsbank verkauft worden sind, musste
die Bank eine Niederlage vor dem Landgericht München hinnehmen. Nach der
Beweisaufnahme kam das Gericht zu der Erkenntnis, dass weder dieübergebenen Unterlagen, noch die mündliche Beratung der Bank ausreichend
waren, den Klägern das Risiko dieses Finanzderivategeschäfts ausreichend zu
erklären.
Ein Schwerpunkt des Urteils war auch das Anlageziel der Kläger. Das
Landgericht München hat hier festgestellt, dass gerade bei der höchsten
Risikoklasse in der diese Geschäfte anzusiedeln sind, eine genaue Erfassung
des Anlageziels zu erfolgen hat. Ferner muss die Bank die bisherigen
Kenntnisse und die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der
Kunden vorher aufklären.
Besonders kritisierte das Gericht, dass die Bank nicht anlagegerecht
aufgeklärt hätte. Die Bank habe in keiner Weise darauf Hinweise erteilt,
welches Ausmaßeine Risikoverwirklichung habe. So wurde weder durch den
Berater, noch durch dieübergebenen Unterlagen den Klägern deutlich
gemacht, dass Sie Ihr gesamtes Vermögen und darüber hinaus unbegrenzt
Verluste erleiden könnten. Damit wäre die wirtschaftliche Existenz der
Kläger beendet. Eine Aussicht jemals die möglichen Verluste ausgleichen zu
können, gab es nicht.
Die Kläger, welche durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael
A. Leipold vertreten wurden, sind aufgrund des Urteils ohne Schaden aus den
Verträgen freigestellt worden. Die verurteilte HypoVereinsbank hat nur
wenige Tage nach Verkündung des Urteils die Verträge aufgelöst. Das Urteil
ist rechtskräftig, da die HypoVereinsbank auf eine Berufung verzichtet hat.
Betroffenen Anlegern von Zins-Swaps oder Zins-Währungsswaps wird daher
dringend dazu geraten, Ihre Unterlagen von einem spezialisierten
Rechtsanwaltüberprüfen zu lassen.
Weitere Informationen zu diesem Verfahren oder vergleichbaren, erhalten Sie
in unseren Büros in Frankfurt und München.
Leipold&Coll.
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60322 Frankfurt
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