Praxisratgeber für den Fall der Fälle - So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!
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München, 14.11.2006: Es gibt kaum einen Rechtsbereich im Internet, der die Gemüter so erhitzt, wie das Thema Abmahnung: Mancher Betreiber von Online-Shops sieht sich als Opfer regelrechter Feldzüge von echten oder selbsterklärten Verbraucherschützern.
Dabei war das Mittel der Abmahnung ursprünglich einmal als eine Möglichkeit vorgesehen, die Gerichte zu entlasten, indem kleinere Rechtsstreitigkeiten auf vertraglicher Ebene gelöst werden. Heute allerdings greifen einige Unternehmen lieber nach der "Abmahnkeule", statt sich dem Wettbewerb mit kaufmännischen Mitteln zu stellen. Andere verstehen dieses Rechtsmittel sogar gleich als Methode, Gewinne zu erzielen.
Und so finden selbst die sorgfältigsten Shopbetreiber heute oft Abmahnungen in ihrer Post. Dann jedoch hilft kein Zaudern, sondern es ist schnelle Reaktion geboten. Was getan werden muss – und was getan werden kann – erläutert das aktuelle Gratis-Whitepaper „Praxisratgeber für den Fall der Fälle – So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!“ auf Shopanbieter.de.
Denn als Mittel zur Einigung ohne Gerichte bieten (gerechtfertigte) Abmahnungen für den Abgemahnten durchaus auch Vorteile. Und auch bei unberechtigten Abmahnungen kann nur der den Schaden minimieren, der die Tricks und Möglichkeiten kennt.
Die Autorin des Ratgebers, Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, ist eine ausgewiesene Fachfrau: Bereits seit 1994 ist sie in der Anwaltskanzlei Theis & Heukrodt-Bauer in Mainz mit Schwerpunkt im eCommerce-Recht tätig. Zudem hält sie regelmäßig Vorträge und schreibt Artikel zum Thema "Rechtssicherheit für Onlineshops". Mit ihrem Rechts-Mustershop legalershop.de informiert sie darüber hinaus Webhändler bereits seit längerem über rechtssicheres Verkaufen im Internet.
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http://www.shopanbieter.de/abmahnung.php
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Datum: 14.11.2006 - 16:13 Uhr
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Ansprechpartner: Nicola Straub
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München
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