RA-Horrion: Schutz des Arbeitseinkommens auch in Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt D

RA-Horrion: Schutz des Arbeitseinkommens auch in Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

ID: 243262

RA-Horrion: Der Arbeitnehmer genießt auch in seinem Insolvenzverfahren den Pfändungsschutz des Arbeitseinkommens- Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.



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(firmenpresse) - Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

(Beispiel) Ehemann E ist mit Ehefrau F verheiratet. Aus der Ehe ist das 5-jährige Kind K hervorgegangen. E ist als Ingenieur angestellt und verdient monatlich EUR 1.900,00 netto. Gläubiger G hat gegen E einen Titel über EUR 7.000,00 zzgl. 7% Zinsen. E möchte wissen, in welcher Höhe G sein Gehalt pfänden kann und ob für ihn die Insolvenz mit Restschuldbefreiung sinnvoll ist.

Rechtslage Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

§ 850 c ZPO regelt die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens. Gemäß § 36 1 InsO gilt diese Regelung auch in der Insolvenz, falls E Insolvenzantrag stellt.

1.Pfändungsfreibetrag

Zunächst ist in die aktuelle Pfändungstabelle zu schauen, welcher Betrag die Pfändungs¬grenze darstellt. Die Höhe dieser Freigrenze hängt von der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen des Schuldners ab. Die aktuelle Pfändungstabelle gilt bis 30.06.2011.

So gelten:
- bis EUR 989,99 unpfändbar, wenn Unterhaltspflicht für 0 Personen
- bis EUR 1.359,99 unpfändbar, wenn Unterhaltspflicht für 1 Person
- bis EUR 1.569,99 unpfändbar, wenn Unterhaltspflicht für 2 Personen

2.Anteil am Mehrverdienst

Übersteigt das Nettoeinkommen den Pfändungsfreibetrag, so ist der Schuldner daran pro¬zentual beteiligt wie folgt:

-3/10 des pfändbaren Betrages bei Unterhaltspflicht für 0 Personen
-zzgl. 2/10 für den ersten Unterhaltsberechtigten
-zzgl. je 1/10 für den zweiten bis fünften Unterhaltsberechtigten
Vorliegend erhält E folgende Zuschlage: 3/10 + 2/10 + 1/10 = 6 / 10 = EUR 198,00. E hat Pfändungsfreigrenze von EUR 1.569,99 sowie Anteil am Mehrverdienst EUR 198,00 gleich EUR 1.767,99. Der pfändbare Betrag beträgt EUR 132,01 (bereinigt nach § 850 c Abs. III ZPO EUR 130,00).

Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Der Schuldner sollte sich im Zweifel Ober den Schutz des Arbeitseinkommens genau in¬formieren. Ob sich eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung Iohnt, muss im Einzelfall ent¬schieden werden. Hierbei ist der Prognosezeitraum der nächsten 6 Jahre zu beurteilen. Kriterien sind: Forderungsh6he zzgl. Zinsen und Kosten, Sicherheit des Arbeitsplatzes, Änderungen bei der Anzahl unterhaltspflichtiger Personen. Vorliegend würden in 6 Jah¬ren EUR 9.360,00 zusammenkommen. Dies entspricht der Forderungsh6he zzgl. Zinsen. Ei¬ne Insolvenz wäre hier nicht notwendig. Welter ist zu beachten, dass das Insolvenzverfah¬ren auch Kosten verursacht", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.08.2010 - 19:31 Uhr
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