Finanzexperten der SKD Frankfurt geben ihre Erfahrungen weiter:

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ID: 244755

Krankheit sofort an Versicherung melden, sonst ist das Krankentagegeld in Gefahr



(PresseBox) - Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt Krankentagegeld ? aber nur, wenn die Versicherung eine Krankmeldung erhalten hat. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, wie wichtig es ist, dass die Krankmeldung tatsächlich eingeht.
Frankfurt, im August 2010 ? Was anfangs wie ein kleines Wehwehchen aussieht, kann sich doch zu einer ernsten Krankheit ausweiten. Deshalb rät Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD [url=http://www.skd-frankfurt.de] Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH[/url]
, Versicherten im Krankheitsfall nicht nur den Arbeitgeber zu informieren, sondern die Krankmeldung unverzüglich auch an die Krankenversicherung zu schicken. ?Spätestens zwei bis drei Tage nach der Ausstellung durch den Arzt sollte die Krankmeldung bei der Versicherung eingehen?, so Fauser. Sie fügt hinzu: ?Dauert die Krankheit länger an, kann das Versäumnis bares Geld kosten, denn der Anspruch auf Krankentagegeld berechnet sich ab dem ersten Tag der Krankmeldung.? Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im Krankheitsfall der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Danach übernimmt die Krankenversicherung in Form von Krankentagegeld. Dieses entspricht rund 90 Prozent des Nettoeinkommens.
?Lässt sich absehen, dass eine Krankheit andauern wird, sollte man sicherstellen, dass der Versicherer die Krankmeldung auch tatsächlich erhalten hat,? empfiehlt Fauser weiter. So wies das Oberlandesgericht Celle die Klage eines Versicherten ab, der im März einen Unfall erlitten hatte und bis August krankgeschrieben wurde. Die Versicherung behauptete, die Krankmeldung erst im September erhalten zu haben, nachdem der Mann wieder gesund war. Das Gericht entschied, dass wenn ein Versicherter einen Anspruch geltend macht und die Versicherung nicht reagiert, der Versicherte die Pflicht habe, nachzufragen, ob die Krankmeldung tatsächlich eingegangen sei. Fragt er nicht nach, muss er die Folgen akzeptieren, wenn die Schadensmeldung nicht eingegangen ist. Sein Anspruch auf Krankengeld erlischt also.


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Datum: 19.08.2010 - 11:15 Uhr
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Kategorie:

Finanzwesen



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