Existenzminimum darf nicht vom Gutdünken der Wirtschaft abhängen
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Existenzminimum darf nicht vom Gutdünken der Wirtschaft abhängen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung beauftragt, bei der Neuberechnung der Regelsätze, sicherzustellen, dass jedes Kind und jeder Erwachsen ein menschenwürdiges Existenzminimum bekommt.
In der Debatte der letzten Wochen ist zu beobachten, wie dieser verfassungsrechtliche Auftrag Schritt für Schritt in der Öffentlichkeit heruntergehandelt wird. Zuerst wurde die Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene ausgeblendet, dann die Leistung für Kinder allein auf Sachleistung reduziert. Nun soll die Ausgestaltung der Chipkarte mittels privater Sponsoren aufgewertet werden.
Doch die Garantie des Existenzminimums darf nicht vom Gutdünken der Wirtschaft abhängen. Eine solche Regelung hätte zudem zur Folge, dass Kinder in ärmeren Regionen, in denen finanzkräftige Sponsoren kaum vorhanden sind, Chipkarten mit deutlich geringerem Angebot bekämen als Kinder in reichen Gegenden. Wenn es um das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum geht, darf ein Kind in Zittau nicht schlechter gestellt sein, als ein Kind in München.
DIE LINKE setzt sich deswegen für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 420 Euro ein.
Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin
Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein@die-linke.de
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Datum: 19.08.2010 - 12:16 Uhr
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