Hausratversicherung: Informationen zum Versicherungswert und Wohnungswechsel
Wie wichtig die Hausratversicherung ist, merkt man immer im Schadensfall. Um diese optimal abzustimmen, sollte man von Zeit zu Zeit sich den Versicherungsschein vornehmen und auf Aktualität prüfen.

(firmenpresse) - Die meisten Haushalte in Deutschland verfügen bereits über eine Hausratversicherung. Dieses gilt sowohl für Eigentümer von Haus oder Wohnung als auch für Mieter. Die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Der komplette Hausrat ist versichert, also Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Nahrung usw. Die Erstattung im Schadensfall erfolgt immer zum Wiederbeschaffungswert, nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch im Urlaub, also im Hotel und in der Ferienwohnung.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Der Versicherungswert der Hausratversicherung ist die Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Er ist also der Wiederbeschaffungswert für beschädigte Sachen in gleicher Art und gleicher Güte. Wenn also durch einen Zimmerbrand das Wohnzimmer neu eingerichtet werden muss, so geschieht das zum Wiederbeschaffungswert der zerstörten Möbel und Einrichtungsgegenstände, unabhängig davon, ob dieser höher ist als vor einigen Jahren.
Die Versicherungssumme wird regelmäßig angepasst, um sich am Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter zu orientieren. So soll vermieden werden, dass die Versicherungssumme ggf. im Laufe der Zeit zu niedrig ausfällt. Maßgeblich ist hierfür der im September eines jeden Jahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index. Dabei wird die Prämie aus der neuen Versicherungssumme berechnet. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Prämienberechnung dem zu widersprechen.
Beim Wohnungswechsel sind bei der Hausratversicherung wichtige Dinge zu beachten. Grundsätzlich ist der Wechsel der Wohnung spätestens mit dem Einzug der Hausratversicherung unter Angabe der neuen Wohnfläche mitzuteilen. Im Regelfall dauert ein Übergang mehrere Wochen, bedingt durch Renovierung und Umzug selber. Dafür besteht beim Übergang ein genereller Versicherungsschutz für die beiden Wohnungen für einen Zeitraum von zwei Monaten.
Bei der Aufgabe einer gemeinsamen ehelichen Wohnung muss der verbleibende Wohnungsinhaber eine neue Hausratversicherung abschließen, sofern er selber nicht Versicherungsnehmer war. Die bestehende Hausratversicherung geht auf den ausgezogenen Versicherungsnehmer über, er muss dafür dann Sorge tragen, dass seine Versicherung seinem zukünftigen Domizil angepasst wird.
Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de
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