BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Georg Klein einzuleiten, erklärt die Sicherheitsp
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BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Georg Klein einzuleiten, erklärt die Sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke HOFF: (19.08.2010)
BERLIN. Zur Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Georg Klein einzuleiten, erklärt die Sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke HOFF:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums, kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein wegen eines Dienstvergehens einzuleiten. Sie ist nach der bereits erfolgten Einstellungen der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft nur folgerichtig. Im Einsatzgebiet der Bundeswehr in Nord-Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt. Der Einsatz der Soldatinnen und Soldaten in der Region unterliegt somit dem Kriegsvölkerrecht.
Die Entscheidung gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist deshalb gerade auch in Zeiten des zunehmenden militärischen Drucks im Einsatzgebiet ein weiteres, wichtiges Signal der Rechtssicherheit für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.
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Datum: 19.08.2010 - 19:31 Uhr
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