Kinder und Jugendliche mit dem Thema Spange vertraut machen
Kieferorthopäde Dr. Achim Nesselrath gibt Eltern wichtige Tipps
Frühzeitige Behandlung hilft
Ärzte empfehlen bereits ab dem dritten Lebensjahr regelmäßige Kontrolluntersuchungen, um Vertrautheit im Umgang mit dem Zahnarzt und der Praxis zu schaffen. Besonders bei Kleinkindern fördert ein kleines Geschenk im Anschluss an eine Behandlung den positiven Umgang mit Zahnarztbesuchen. Treten Probleme in Form von erkennbaren Fehlstellungen auf, empfiehlt sich in jedem Fall ein Besuch beim Kieferorthopäden. Denn rechtzeitig eingesetzte Zahnspangen ersparen im weiteren Leben aufwendigere und kostenintensivere Behandlungen. Sofern der Zahnstatus danach verlangt, kommen Zahnspangen bei Kindern ab sechs Jahren infrage.
Für jeden Fall passende Alternativen
Abhängig vom Grad und Ausmaß der Kiefer- und Zahnfehlstellungen, lassen sich verschiedene Varianten unterscheiden. Besonders im Alter zwischen acht und zehn Jahren bieten herausnehmbare Spangenmodelle gute Behandlungserfolge. Um den Kiefer zu korrigieren, verbleiben diese Spangen zwischen 14 und 16 Stunden täglich im Mund. Hier müssen Eltern darauf achten, dass junge Patienten herausnehmbare Spangen auch regelmäßig tragen. „Betrifft die Fehlstellung die Zähne, bieten feste Lösungen dagegen meist bessere Chancen, da sie es ermöglichen, jeden Zahn einzeln zu korrigieren“, unterscheidet Dr. Nesselrath. Feste Spangen verkürzen zudem häufig die Behandlungsdauer. Auf Wunsch bieten innenliegende Brackets oder Modelle aus Keramik sogar unauffällige Alternativen. Welche Anwendungsmöglichkeit infrage kommt, klären Eltern und Kinder am besten individuell mit ihrem Kieferorthopäden.
Überzeugungsarbeit leisten
Im Teenageralter überwiegt häufig die Skepsis gegenüber einer Zahnspange. Jugendliche beginnen, ihre eigene Meinung zu vertreten, und manche hegen Bedenken über Ausgrenzung in Schule und Freundeskreis. Insofern lohnt sich ein Gespräch mit dem Experten ohne Beisein der Eltern. Jugendliche fühlen sich ernst genommen, wenn der Spezialist mit ihnen persönlich spricht und versucht, Sachverhalt und Optionen zu veranschaulichen. Im Gegensatz zur alleinigen Auseinandersetzung mit elterlichen Argumenten erhalten damit medizinische Notwendigkeiten deutlich mehr Gewichtung. Außerdem gelten Spangen durchaus als angesagt. Tom Cruise und Prinz Harry trugen bereits feste Spangen und auch bunte Spangenmodelle stoßen besonders bei Jüngeren auf Interesse.
Mühe zahlt sich aus
Häufig endet eine Behandlung schon mit Abschluss der Pubertät und zukünftige Eingriffe bleiben auf ein Minimum beschränkt. „Kieferorthopädische Behandlungen unterstützen die Entwicklung eines gesunden Zahnstatus und stärken Selbstbewusstsein und Charakter“, unterstreicht Dr. Nesselrath. Um diesen Prozess zu fördern, bilden elterliche Aufklärung, Aufmerksamkeit sowie Einfühlungsvermögen die Grundlage für eine erfolgreiche Zahn- oder Kieferkorrektur.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. Achim G. Nesselrath und Dr. Felicitas Tritz-Rommerskirchen in Ratingen besteht mittlerweile seit mehr als zehn Jahren. In modernen, hell und offen gestalteten Praxisräumen und hauseigenem zahntechnischem Labor verhilft Dr. Nesselrath mit seinem erfahrenen Team nicht nur Kindern und Jugendlichen zu geraden Zähnen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen mit unauffälligen ästhetischen Methoden wie der Lingualtechnik oder Invisalign. Neben seiner Tätigkeit in der Praxis ist Dr. Nesselrath Bundesvorstand des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) und außerdem als Fachbuchautor tätig. 2003 erhielt Dr. Nesselrath darüber hinaus die Ermächtigung zur Ausbildung von Kieferorthopäden.
Fachpraxis Dr. Nesselrath & Partner, Dr. Achim G. Nesselrath, Minoritenhof am Marktplatz, Lintorfer Strasse 9, 40878 Ratingen, Tel.: 02102 / 21812, Fax: 02102 / 21811, Internet: www.drnesselrath.de
Datum: 20.08.2010 - 09:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Achim G. Nesselrath
Stadt:
Ratingen
Telefon: 02102 / 21812
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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