ABC-SCHÜTZEN AUFGEPASST! Die gesetzliche Versicherung greift nur auf dem direkten Schulweg / Daher rät die Deutsche Vermögensberatung Eltern zu ausreichendem Unfallschutz im Straßenverkehr (mit Bild)
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(ots) -
Es ist wieder soweit: In vielen Bundesländern sind die
Erstklässler bereits im Straßenverkehr unterwegs, und das meist zu
verkehrsreichen Tageszeiten. Für Autofahrer bedeutet das, besonders
umsichtig zu fahren. Denn laut ADAC wird in Deutschland alle 27
Minuten ein Kind von einem Auto angefahren. Zu einem sicheren Start
in die Schule gehört daher auch ein ausreichender
Versicherungsschutz: "Stößt den Kindern auf dem direkten Schulweg
etwas zu, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten
getragen - dazu zählen ärztliche Behandlung, Pflege und
Rehabilitation", so die Finanzexperten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). "Aber sobald sie ihren direkten Schulweg
verlassen, um etwa auf dem Spielplatz zu toben, greift in der Regel
die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr. Hierfür und auch für
die Freizeit sollten Eltern genügend vorsorgen."
Damit die Kleinen in jeder Situation geschützt sind, übernimmt
beispielsweise eine private Unfallversicherung der Eltern, die den
Schutz für die gesamte Familie einschließt, die Kosten. Alternativ
kommt auch eine private Kinderunfallversicherung in Frage. Noch
umfassender sind sie allerdings über eine private
Kinderinvaliditätsversicherung geschützt: "Hierbei ist das Kind nicht
nur abgesichert, wenn eine Behinderung durch einen Unfall, sondern
auch, wenn sie durch eine Krankheit verursacht wurde", so die
Vermögensberater der DVAG.
Neben einem genügenden Versicherungsschutz ist es auch wichtig,
den Schulweg abzugehen und regelmäßig zu üben, bevor die Kinder
allein zur Schule gehen. Beim gemeinsamen Training hilft "laut
denken". Klare, kurze Merksätze prägen sich gut und schnell ein.
Handfeste Regeln sind mitunter: "Rot - Stopp" an Fußgängerampeln,
"Zebrastreifen - warten!" oder "links-rechts-links" bevor sie eine
Straße überqueren. Die kleinen Verkehrsteilnehmer sollten jedoch
vorerst nur zu Fuß zur Schule gehen und nicht mit dem Rad fahren, rät
Ortwin Schmidt, Polizeihauptkommissar und Verkehrslehrer bei der
Polizei: "Den Sechs- und Siebenjährigen fehlt der nötige Überblick
über das gesamte Verkehrsgeschehen. Wir empfehlen deshalb, die Kinder
in den ersten drei Schuljahren nicht mit dem Rad fahren zu lassen -
höchstens in Begleitung der Eltern."
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Datum: 20.08.2010 - 10:00 Uhr
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