AHRENDT / PILTZ: Kein übereilter Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung
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AHRENDT / PILTZ: Kein übereilter Handlungsbedarf bei Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochsensibles Thema und völlig ungeeignet für Schnellschüsse. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber im Frühjahr deutlich in die Schranken gewiesen.
Auch auf europäischer Ebene ist die Vorratsdatenspeicherung höchst umstritten und wird in mehreren anderen europäischen Staaten ebenfalls nicht umgesetzt. Derzeit läuft die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene. Deswegen besteht zurzeit keine Veranlassung, erneut einen Versuch zu unternehmen, die Richtlinie übereilt umzusetzen, weil völlig offen ist, ob sie in dieser Form bestehen bleiben wird.
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Datum: 20.08.2010 - 19:16 Uhr
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