Pflegekräfte von der Arbeitsagentur: Risiken und Kosten werden unterschätzt
Die Vermittlung von osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräften durch die Bundesagentur für Arbeit gilt als die einzige anerkannt legale Methode, Pflegebedürftige zu bezahlbaren Preisen in den eigenen vier Wänden betreuen zu lassen. Risiken und Kosten, die damit verbunden sind, werden allerdings von den betroffenen Familien regelmäßig unterschätzt.
Was oft vergessen wird: Der Pflegebedürftige wird in diesem Fall zum Arbeitgeber – mit allen damit verbunden Pflichten und potentiellen Zusatzkosten. In der Praxis heißt das: Wird die Pflegerin krank, muss der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Familie sechs Wochen lang den Lohn weiter bezahlen. Und sie muss zusätzlich eine Ersatzkraft entlohnen – wenn sie diese findet. Denn schließlich müssen Pflege und Betreuung ja weitergehen. Ersatz braucht die Familie auch in der Ferienzeit: Über die Arbeitsagentur vermittelte Osteuropäerinnen haben Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr.
Außerdem muss der Pflegebedürftige nicht nur den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung (etwa 20 Prozent vom Bruttolohn) abführen, sondern für seine Pflegekraft auch eine Unfallversicherung abschließen.
Ob alle Familien die Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub wirklich immer einhalten, hat bisher niemand kontrolliert. Deshalb ist es erfreulich, dass ganz aktuell Initiativen wie zum Beispiel „Fair Care“ der Diakonie Württemberg versuchen, Regeln für die Beschäftigung und die faire Behandlung der über die ZAV vermittelten Pflegekräfte aufzustellen. Diese Regeln beziehen sich zum Beispiel auf die maximale Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit.
Simon Wenz, erster Vorsitzender des bebp: „Wir begrüßen diese Bemühungen ausdrücklich, halten es aber auch für wichtig, die Familien darauf hinzuweisen, dass sie allein die Verantwortung tragen. Der Pflegebedürftige, in dessen Haushalt die Pflegekraft arbeitet, ist Arbeitgeber. Er muss die Einhaltung der Regeln sicherstellen und im Zweifelsfall auch für Verstöße haften.“
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Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen der in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräfte ein.
Ziele sind die Verbesserung der Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen sowie die Integration in vorhandene Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten und zu verbessern.
Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.
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81477 München
Tel. 089-710 666 02
Fax. 089-710 666 04
E-Mail: presse(at)bebp.eu
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Datum: 23.08.2010 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheitswesen - Medizin
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Freigabedatum: 23.08.2010
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