Zahnzusatzversicherung: Wer leistet Zahnersatz für fehlende Zähne

Zahnzusatzversicherung: Wer leistet Zahnersatz für fehlende Zähne

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Fehlende Zähne lassen sich nicht versichern. Ein Trugschluss, wie so manch ein Tarif in der Zusatzversicherung zeigt. Der Versicherungsschutz hierfür ist sehr wohl möglich.



Zahnzusatzversicherung: Wer leistet Zahnersatz für fehlende ZähneZahnzusatzversicherung: Wer leistet Zahnersatz für fehlende Zähne

(firmenpresse) - Die Gesetzliche Krankenversicherung hat in den vergangenen Jahren die Leistungen für Zahnersatz deutlich herunter geschraubt. Bei der Regelversorgung werden maximal 65 Prozent der Kosten erstattet, je nach dem ob ein Bonusheft geführt wurde. Wünscht der Patient beim Zahnersatz eine höherwertige Versorgung, steuert die Gesetzliche Krankenversicherung nur noch einen befundbezogenen Zuschuss. Die Folge: Implantate, Keramikkronen, Inlays oder anderer hochwertiger Zahnersatz sind eine kostspielige Angelegenheit. Daher bietet die meisten Tarife in der Zahnzusatzversicherung sehr gute Lösungen im Bereich Zahnersatz.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

Das interessanteste bei der Zahnzusatzversicherung ist, dass manche Gesellschaften eine Leistung für Zähne erbringen, die bei Versicherungsbeginn gar nicht mehr vorhanden sind. Es wird also ein bereits bestehender Schaden mit versichert. Grundsätzliche leisten aber alle Versicherungen, wenn bei Versicherungsbeginn vorhandene Zähne im Laufe der Zeit ersetzt werden müssen.

Sehr kulant in diesem Bereich ist die Zahnzusatzversicherung der ARAG. Bis zu vier bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne lassen sich mitversichern. Dafür wird ein Mehrbeitrag von 10 Prozent je fehlendem Zahn wird vereinbart. Positiv ist auch, dass dennoch kein zahnärztlicher Befundbericht gefordert wird.

Die Barmenia bietet mit Ihrer Zahnzusatzversicherung seit Jahren eine hohe Erstattung im Bereich Zahnersatz. Auch nach der Tarifneugestaltung Anfang 2010 ist der Versicherungsschutz für fehlende Zähne beibehalten worden. Mit einer von den Bedingungen abweichenden dreijährigen Leistungsstaffelung lassen sich bis zu drei fehlende Zähne mitversichern. Ein Mehrbeitrag ist nicht erforderlich, ebenso wird in der Regel auf einen zahnärztlichen Befundbericht verzichtet.

Den Versicherungsschutz für fehlende Zähne bietet auch die HanseMerkur. Für einen Beitragszuschlag von 1,50 Euro je fehlendem Zahn sind bis zu drei, bei Versicherungsbeginn fehlende Zähne mit abgedeckt.



Ebenso erhebt die Central bei ihrer Zahnzusatzversicherung einen Mehrbeitrag für bis zu drei fehlende Zähne. Dieser liegt aber deutlich höher als bei den Mitbewerbern, nämlich bei fünf Euro pro fehlenden Zahn.

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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