Besuch von Justizminister Jörg-Uwe Hahn beim Verwaltungsgericht Gießen
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Besuch von Justizminister Jörg-Uwe Hahn beim Verwaltungsgericht Gießen
"Hessische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter unterstützen durch hohe Abordnungs- und Versetzungsbereitschaft den Prozess der Strukturveränderungen in der hessischen Justiz."
Bei seinem heutigen Besuch des Verwaltungsgerichts Gießen bedankte sich der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa, Jörg-Uwe Hahn, im Gespräch mit dem Präsident, Dr. Rainald Gerster, ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Verständnis beim Prozess der Veränderungen in der hessischen Justiz.
"Ich freue mich sehr, dass insbesondere die hessischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter durch ihre hohe Abordnungs- und Versetzungsbereitschaft den Prozess der Strukturveränderungen in der hessischen Justiz unterstützen. Neben der Verbesserung der Effizienz der hessischen Justiz waren die Belastungsunterschiede zwischen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und anderen Gerichtsbarkeiten ein zentrales Argument für die getroffenen Strukturentscheidungen", erklärte Justizminister Hahn. Er erläuterte, dass sich die Belastungsunterschiede durch bundespolitische Entscheidungen vor allem im Zusammenhang mit dem Asyl- und dem Sozialrecht ergeben hatten. "Ich spreche den hessischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern ein großes Lob dafür aus, dass sie sich in dieser Situation ihrer Verantwortung sehr bewusst waren und bereit sind, ?über den Tellerrand? der eigenen Gerichtsbarkeit zu schauen und sich in eine andere Gerichtsbarkeit abordnen oder versetzen zu lassen. Hierzu haben sich mehr als 30 Richterinnen und Richter bereit erklärt. Das verdient meinen vollen Respekt", sagte Minister Hahn. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es schon nach wenigen Wochen gelungen ist, mehr als die Hälfte der abordnungs- und versetzungswilligen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in andere, stärker belastete Bereiche der Justiz, so zum Beispiel in die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit, zu vermitteln.
Trotz der positiven Folgen durch die aktuellen Strukturveränderungen in der hessischen Justiz hält Justizminister Hahn an einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit fest. "Bei der angestrebten Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit geht es mir vor allem um die weitere Gewährleistung einer schnellen und weiterhin qualitativ hochstehenden Rechtsprechung der Fachgerichte, ohne den angespannten Landeshaushalt durch Neueinstellung von Justizpersonal zusätzlich zu belasten", betonte Minister Hahn.
Bei den Sozialgerichten sei eine weiter steigende Anzahl von Klagen vor allem in Hartz-IV-Angelegenheiten zu verzeichnen, wobei in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Zugänge hinter den Zahlen in früheren Jahren deutlich zurückgegangen seien. Während in der Sozialgerichtsbarkeit Personal fehle, seien in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Personalreserven vorhanden, die in früheren Jahren zu Bewältigung der Asylverfahren gebildet wurden.
"Um künftig auf Belastungsverschiebungen in der Justiz flexibel reagieren zu können, halte ich es nach wie vor für nötig, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unter einem Dach zu vereinigen", so Justizminister Hahn.
Die Hessische Landesregierung strebe mit der Bundesratsmehrheit weiterhin die Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten an, denn nur unter dieser Bedingung sei eine flexible und verlässliche Personalplanung möglich, die dem Rechtsschutz Suchenden gerecht werde und gleichzeitig den Steuerzahler schone.
"Ich bin überzeugt, dass sich unter dem Druck der Überschuldung der Haushalte von Bund und Ländern eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit finden wird, der die Entlastung der Steuerzahler und damit auch künftiger Generationen wichtig genug ist, um einen flexibleren Personaleinsatz in der Justiz zu ermöglichen", erklärte Minister Hahn abschließend.
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Datum: 23.08.2010 - 17:16 Uhr
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