Wie betreut NEUSTART Sexual- und Gewaltstraftäter?

Wie betreut NEUSTART Sexual- und Gewaltstraftäter?

ID: 246296
(ots) - Sexual- und Gewaltstraftäter mit hoher
Rückfallgefährdung fallen bei NEUSTART in die Kategorie
"Intensivbetreuung", d.h. mindestens alle zwei Wochen findet ein
Treffen zwischen Bewährungshelfer und Klienten statt, um den
Entwicklungsstand zu überprüfen und präventive Sozialkontrolle
auszuüben.

Den Täter zu anhaltender Verhaltensänderung zu motivieren und
mögliche Therapien zu verstärken, kann - vor dem Hintergrund eines
angemessen ausgeübten Kontrolldrucks - die Bereitschaft des
Straftäters deutlich erhöhen, sich konstruktiven Problemlösungen zu
öffnen.

Sobald der Klient eine Latenz zu Verhaltensauffälligkeiten
erkennen lässt, den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abbricht oder
gegen Weisungen verstößt, wird unverzüglich die
Führungsaufsichtstelle informiert, um führungsrechtliche Maßnahmen
auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und/oder entsprechend anzupassen.

Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Bewährungshilfe

Eine permanente "Observation" des Klienten zählt jedoch weder zu
den Aufgaben noch Zielsetzungen der Bewährungshilfe, die sich, neben
ihrer Kontrollfunktion, vor allem auf die Gewährleistung einer
angemessenen sozialarbeiterischen Unterstützung des Klienten
konzentriert. Auch die Bewährungshilfe ist Kapazitätsrestriktionen
unterworfen und damit auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen
Therapieeinrichtungen, so z.B. forensischen Ambulanzen und anderen
Organisationen, beispielsweise der freien Straffälligenhilfe,
angewiesen.

Strafrechtlich relevante Sanktionen zu verhängen, steht nicht im
Ermessen des Bewährungshelfers, vielmehr obliegt es ihm, das Gericht
umgehend zu informieren, sobald gegen Weisungen des Gerichts
verstoßen wird.

Kriminalitätsprävention ist kein Garant für hundertprozentige


Sicherheit

Kriminalitätsprävention besitzt - wie die Möglichkeit zur
sozialarbeiterischen Intervention - ihre Grenzen; in letzter Instanz
orientiert sich unser Rechtsstaat an der Freiheit des Individuums und
dem Grundsatz "Nulla poena sine lege", d.h. keine Strafe ohne Gesetz.
Jedem soll, so will es unser Gesetz, die Chance eingeräumt werden,
nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Zäsur zu setzen und ein neues,
- ein straffreies Leben zu beginnen. Diese Grundsätze einer freien,
humanen Gesellschaft bringen es mit sich, dass es keine
hundertprozentige Sicherheit geben kann. "Konstruktiv und sinnvoll
wäre jedoch die Etablierung von Therapieeinrichtungen, deren
Betreuungskonzept darauf zielte, rückfallgefährdeten Straftätern ein
geeignetes Umfeld zu geben, um sich sukzessive auf das Leben in
Freiheit vorzubereiten. Unter Aufsicht von Spezialisten ließen sich
so von Beginn an potentielle Gefahrenquellen identifizieren und ein
geeignetes Präventionsmodell entwickeln, das sie darauf verpflichten
würde, ihre Problematik zu bewältigen", sagt Volkmar Körner,
Geschäftsführer der NEUSTART gemeinnützige GmbH.

Stigmatisierung kollidiert mit den ethischen Grundlagen unseres
Rechtsstaats

Die Stigmatisierung und bewusste Ausgrenzung selbst
rückfallgefährdeter Sexual- und Gewaltstraftäter kollidiert mit den
freiheitlich-humanistischen Grundlagen unseres demokratischen
Rechtsstaats und wird schwerlich dazu beitragen, die Resozialisierung
dieses Personenkreises zu unterstützen und unsere Gesellschaft
sicherer zu machen.

"Eine angemessene, rechtlich legitimierte Kontrolle, die nicht
ohne Notwendigkeit die Freiheit des Individuums verletzt, bildet", so
Volkmar Körner, "eine geeignete Grundlage, sowohl die Ansprüche und
Rechte der Gesellschaft als auch der Klienten - zur Prävention von
Rückfallkriminalität - sinnvoll zu vereinbaren."



Pressekontakt:
NEUSTART gGmbH
www.neustart.org

Volkmar Körner
Geschäftsführer
0711/62769-406
volkmar.koerner@neustart.org

Dr. Michael Haas
Pressereferent
0711/62769-411
michael.haas@neustart.org

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Datum: 24.08.2010 - 09:00 Uhr
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