Deutsche Vermögensberatung (DVAG) empfiehlt Freizeitversicherung für Sport- und Hobbyausrüstungen

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ID: 246418

Sorgenfrei im Urlaub: Hobbyausrüstung weltweit gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung absichern



Deutsche Vermögensberatung (DVAG) empfiehlt Freizeitversicherung für Sport- und HobbyausrüstungenDeutsche Vermögensberatung (DVAG) empfiehlt Freizeitversicherung für Sport- und Hobbyausrüstungen

(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 24. August 2010 - Wer im Urlaub nicht nur am Strand liegt, sondern einem Hobby nachgeht, hat meistens auch eine Ausrüstung, die er mit auf seine Reise nimmt. Egal ob Tauchequipment, Musikinstrument oder Golfschläger: Um weltweit gegen Verlust, Beschädigung und Zerstörung geschützt zu sein, empfiehlt die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) eine Freizeitversicherung. "Viele Aktivurlauber schätzen die Leistungen ihrer Hausratversicherung auf Reisen falsch ein," so die Finanzexperten der DVAG. "Denn häufig ist die teure Ausrüstung nur im Hotelsafe oder beim Einbruch ins Zimmer geschützt, Beschädigungen oder Verlust bei der Nutzung sind nicht abgedeckt, obwohl diese Gefahr ungleich größer ist."

Die DVAG rät deshalb dazu, mit einem Vermögensberater den Versicherungsbedarf für Freizeitausrüstungen zu überprüfen. Freizeitversicherungen decken nicht nur Schäden, Verlust und Zerstörung von Sportartikeln wie Golf-, Reit- und Tauchequipment sondern auch von Musikinstrumenten aller Art, Fotoausrüstungen sowie Jagd- und Angelausrüstungen ab. Damit also die Hobbyausrüstung weltweit unbesorgt genutzt werden kann, lohnt es sich, nach geeigneten Policen zu suchen, so die Deutsche Vermögensberatung.

Bei der Wahl der richtigen Versicherung empfiehlt die DVAG auf Details zu achten: So ist es wichtig, dass alle Teile der Ausrüstung mit der Police abgedeckt sind. Vom Schutz ausgeschlossen dürfen nur Verbrauchsmaterialien, wie etwa Golfbälle, sein. Zubehör mit einem Einzelwert bis zu 500 Euro sollte pauschal abgedeckt sein, teurere Gegenstände müssen beim Abschluss einzeln aufgeführt werden. "Bei einem Zeitwert von mehr als 50 Prozent des Neuwerts sollte die Versicherung den Neuwert der Ausrüstung erstatten", so die Vermögensberater der DVAG. Außerdem sollte sie weltweit haften, wie zum Beispiel die Freizeitpolice der AachenMünchener Versicherung.


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Datum: 24.08.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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