Papierarmes Büro ohne Rechts- und Organisationsprobleme?

Papierarmes Büro ohne Rechts- und Organisationsprobleme?

ID: 247148

rarmes Büro ohne Rechts- und Organisationsprobleme?


Die UIMCert hat in einigen Prüffällen einige typische Probleme bei der Planung und Umsetzung von papierarmen Büros festgestellt. Dass das papierarme Büro ein wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung ist, dürfte unumstritten sein. Daher ist es für eine zunehmend größere Anzahl von Unternehmen - auch mittelständischen - interessant, sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Hierzu liefern die Prüffeststellungen der UIMCert folgende Hinweise auf wesentliche Probleme, die in den Unternehmen existieren:

  • Die konzeptionelle Aufarbeitung der technischen, organisatorischen und rechtlichen
  • Problematik ist lückenhaft,
  • die organisatorischen Vorbereitungen sind unzureichend,
  • die rechtlichen Bedingungen für die elektronische Lösung sind nicht bekannt,
  • die rechtlichen Aufbewahrungsfristen für die Archivierung sind nicht klar und
  • die organisatorisch bedingten Aufbewahrungsfristen sind nicht hinreichend festgelegt.
Diese Punkte führen dazu, dass häufig im Nachhinein vieles verbessert, neu geregelt und angepasst werden muss. Auch wird nach Feststellungen der UIMCert häufig nicht beachtet, dass ein hybrides System in vielen Fällen die einfachere Lösung ist: ein stark reduziertes, eng begrenztes Papiersystem sollte zumindest während einer Übergangszeit parallel zu dem elektronischen System erhalten bleiben. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil die Rechtsprechung im Hinblick auf die rein elektronischen Lösungen nicht einheitlich ist und die rechtlichen Voraussetzungen bei einem hybriden System leichter erfüllt werden können.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich im Vorhinein mit den Anforderungen nach den Handels-und Steuergesetzen vertraut zu machen, um gegen die Mindestanforderungen an Ordnungsmäßigkeit nicht zu verstoßen. In wieweit dann innerorganisatorisch noch im Nachgang Regelungen festgelegt werden müssen, bleibt dann eine Managemententscheidung.

Tipps zur Umstellung auf das papierarme Büro sowie nähere Informationen zu Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, auch nach den IDW Prüfstandards PS 330/331 sowie 880 unter www.UIMCert.de


Kontakt:
UIMCert GmbH
Prof. Dr. Reinhard Voßbein
Moltkestr. 19
42115 Wuppertal
Tel.: 0202/ 309 87 39
Fax. 0202/ 309 87 49
E-Mail: certification@uimcert.de
Internet: www.uimcert.de



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Die UIMCert hat in einigen Prüffällen einige typische Probleme bei der Planung und Umsetzung von papierarmen Büros festgestellt. Dass das papierarme Büro ein wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung ist, dürfte unumstritten sein. Daher ist es für eine zunehmend größere Anzahl von Unternehmen - auch mittelständischen - interessant, sich mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Hierzu liefern die Prüffeststellungen der UIMCert folgende Hinweise auf wesentliche Probleme, die in den Unternehmen existieren:
  • Die konzeptionelle Aufarbeitung der technischen, organisatorischen und rechtlichen
  • Problematik ist lückenhaft,
  • die organisatorischen Vorbereitungen sind unzureichend,
  • die rechtlichen Bedingungen für die elektronische Lösung sind nicht bekannt,
  • die rechtlichen Aufbewahrungsfristen für die Archivierung sind nicht klar und
  • die organisatorisch bedingten Aufbewahrungsfristen sind nicht hinreichend festgelegt.
Diese Punkte führen dazu, dass häufig im Nachhinein vieles verbessert, neu geregelt und angepasst werden muss. Auch wird nach Feststellungen der UIMCert häufig nicht beachtet, dass ein hybrides System in vielen Fällen die einfachere Lösung ist: ein stark reduziertes, eng begrenztes Papiersystem sollte zumindest während einer Übergangszeit parallel zu dem elektronischen System erhalten bleiben. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil die Rechtsprechung im Hinblick auf die rein elektronischen Lösungen nicht einheitlich ist und die rechtlichen Voraussetzungen bei einem hybriden System leichter erfüllt werden können.

Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich im Vorhinein mit den Anforderungen nach den Handels-und Steuergesetzen vertraut zu machen, um gegen die Mindestanforderungen an Ordnungsmäßigkeit nicht zu verstoßen. In wieweit dann innerorganisatorisch noch im Nachgang Regelungen festgelegt werden müssen, bleibt dann eine Managemententscheidung.



Tipps zur Umstellung auf das papierarme Büro sowie nähere Informationen zu Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, auch nach den IDW Prüfstandards PS 330/331 sowie 880 unter www.UIMCert.de


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Datum: 25.08.2010 - 12:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 247148
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