DGAP-News: MISTRAL Media AG: Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

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ID: 247335
(firmenpresse) - MISTRAL Media AG / Sonstiges

25.08.2010 15:30

Veröffentlichung einer Corporate News,übermittelt
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MISTRAL Media AG

Köln

Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der Mistral Media AG zum
Abschlussstichtag 31.12.2008 und der Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2008 fehlerhaft sind:

1. a. Im Konzernlagebericht der Mistral Media AG für das Geschäftsjahr 2008
fehlen Informationen, die es dem Adressaten ermöglichen, sich ein
zutreffendes Bildüber die Umstände des Umsatzrückgangs von EUR 16,5 Mio.
auf EUR 10,4 Mio. (ca. -37% zum Vorjahr) zu machen.

Dies verstößt gegen§315 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach im Konzernlagebericht
der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage
des Konzerns so darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild vermittelt wird.

b. Die Mistral Media AG hat in ihrem Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2008 nicht ausreichendüber die Risiken der künftigen
Entwicklung berichtet. Die Risiken betrafen die Konzentration auf ein
einziges Geschäftsfeld, die Abhängigkeit von einem einzigen Großkunden, die
Besonderheiten des Geschäftssegments Comedy-Produktion sowie die für das
Unternehmen außerordentliche Bedeutung einzelner Künstler.

Die mangelnde Darstellung dieser Risiken verstößt gegen§315 Abs. 1 Satz 5
HGB, wonach im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit
ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist.



2. Im Konzernanhang fehlen Angaben, die eine Beurteilung der
Verlässlichkeit des Wertminderungstests zum Geschäfts- oder Firmenwert der
Hurricane Fernsehproduktion GmbH (ca. 62% der Bilanzsumme) ermöglichen.

Nach IAS 36.134(d)(i), (d)(ii), (f) sind für den Wertminderungstest die
dort niedergelegten Angaben offen zu legen, damit dem Abschlussadressaten
eine eigene Einschätzung der Verlässlichkeit des Wertminderungstestes
ermöglicht wird.

3. Die steuerlicheÜberleitungsrechnung im Konzernanhang lässt rechnerisch
keineÜberleitung vom theoretischen zum tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag
zu und legt zudem Steuereffekte aus steuerfreien Erträgen (TEUR -67), nicht
abziehbaren Aufwendungen (TEUR 12) sowie nicht angesetzten aktiven latenten
Steuern (TEUR 117) nicht offen. Dies verstößt gegen IAS 12.81(c)(i) i.V.m.
IAS 12.84.

4. Das Unternehmen hat aus zwei Festpreisverträgen Umsatzerlöse
entsprechend der Methode der Gewinnrealisierung nach dem
Fertigstellungsgrad realisiert. Dies verstößt gegen IAS 11.22 i.V.m. IAS
11.23(d), weil eine Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bei
Festpreisverträgen nur dann zulässig ist, wenn die zurechenbaren
Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich bewertet werden können.

5. Im Konzernanhang fehlen:

a. entgegen IAS 11.39, 40 geforderte Angaben zur Erlösrealisierung aus
Fertigungsaufträgen;

b. entgegen IAS 12.82 substanzielle Hinweise dafür, dass eine Aktivierung
von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge trotz erlittenen Verlusten
in der Vergangenheit und fehlenden verrechenbaren passiven latenten
Steuerschulden gerechtfertigt ist;

c. entgegen IAS 1.124A (2005) Angaben, die den Adressaten eine Bewertung
der Ziele, Methoden und Prozesse beim Kapitalmanagement ermöglichen;

d. entgegen IFRS 7.25 der beizulegende Zeitwert für die zum 31.12.2008
ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten;

e. zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(leistungsorientierte Pläne):

i. entgegen IAS 19.120A(e) eineÜberleitungsrechnung der Eröffnungs- und
Schlusssalden des beizulegenden Zeitwertes der als Planvermögen angesetzten
Rückdeckungsversicherung;

ii. entgegen IAS 19.120A(g)(ii), (g)(v) die Angabe, in welchen Posten des
Periodenergebnisses der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung und der Ertrag aus den versicherungsmathematischen
Gewinnen ausgewiesen wurden;

iii. entgegen IAS 19.120A(p) die Angabe des Barwerts der
leistungs-orientierten Verpflichtungen und der erfahrungsbedingten
Berichtigungen für die vorangegangenen Berichtsperioden seit Einführung der
IFRS;

f. entgegen IAS 16.73(e), IAS 38.118(e) i.V.m. IAS 1.36 (2005) der
Anlagespiegel für die Vergleichsperiode.

Köln, im August 2010

Der Vorstand


25.08.2010 15:30 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungenübermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unterwww.dgap-medientreff.deundwww.dgap.de---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)221 292121-0
Fax: +49 (0)221 292121-99
E-Mail: info@mistral-media.de
Internet: www.mistral-media.de
ISIN: DE0007241440
WKN: 724144
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart

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Datum: 25.08.2010 - 15:30 Uhr
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