THOMAE: Deutliche Verbesserung im Vormundschaftsrecht
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THOMAE: Deutliche Verbesserung im Vormundschaftsrecht
BERLIN. Anlässlich des heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erklärt der zuständige Berichterstatter für Familienrecht der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:
Der Gesetzentwurf verbessert den Schutz und die Betreuung des Mündels. Die zum Teil tragischen Fälle der Vergangenheit haben gezeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf haben wir einen ersten und wichtigen Schritt gemacht.
Eine angemessene Betreuung des Mündels ist nur über einen ausreichenden persönlichen Kontakt zwischen Betreuer und Mündel zu erreichen. Dieser muss auch entsprechend überprüft und nachgewiesen werden können. Nur so können Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung künftig besser vermieden werden.
In diesem Zusammenhang sollten wir auch Möglichkeiten prüfen, das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Vormundschaft zu fördern.
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Datum: 25.08.2010 - 22:16 Uhr
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