Stiftungen für Unternehmen an Rhein und Ruhr immer interessanter
Optimale Erweiterung der Public Relations und ideale Einbindung auch in die Corporate-Responsibility-Strategie (CR) möglichWichtiges Mittel der Mitarbeiter-Bindung
Grundsätzlich sind Stiftungen als besondere Rechtsform mit einem guten Ruf zunehmend ein wichtiges Thema im Feld der Gemeinnützigkeit. Daher werden sie für mittelständische und große Unternehmen immer bedeutsamer, zumal sich die Aktivitäten optimal in die Unternehmenskommunikation oder gar in die Corporate-Responsibility-Strategie einbinden lassen. Mitarbeiter schätzen zudem das Engagement ihres Arbeitgebers auch in diesem Feld. So leisten Stiftungen einen erheblichen Anteil hinsichtlich der Identifikation mit dem Unternehmen.
Tanja Barleben, Inhaberin von BARLEBEN Kommunikation, erklärt: "Grundsätzlich haben Stiftungen im Vergleich zu Vereinen oder anderen Institutionen eine deutlich höhere Akzeptanz in der Gesellschaft. Bei der Besetzung des Vorstands sind sie besser zu führen und nicht auf das Stimmverhalten anderer angewiesen."
So können zum Beispiel über das Kuratorium beliebig viele Personen und Zielgruppenvertreter eingebunden werden. Weitere Vorteile sind: Ein Stiftungsvorstand ist gesellschaftlich akzeptierter als ein Vereinsvorstand. Interessant sind auch die steuerlichen Vorteile etwa bei einer treuhänderischen Stiftung wie Steuerbefreiung und Spendenquittungen.
Eine Stiftung arbeitet grundsätzlich gemeinnützig zum Wohle der Gesellschaft und die Initiatoren verstehen Neutralität und Glaubwürdigkeit als oberste Richtlinien ihres Handelns. Daher ist, so die Kommunikationsexpertin, das Stiftungsformat als ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit oder des CR-Engagements eines der effizientesten Kommunikations-Formate. Hinzu kommt, dass sich unter dem Dach einer Stiftung Initiativen zuordnen lassen, die ideale Plattformen für das jeweilige Thema der Stiftung sein können. Tanja Barleben empfiehlt hier interessierten Unternehmen, sich vor der Gründung mit einem Anwalt für Stiftungsrecht hinsichtlich der geeigneten Rechtsform zu beraten und Grundsätze festzulegen, die die Glaubwürdigkeit als oberstes Gebot sowie das klare Bekenntnis der Beteiligten zum Engagement untermauern. Denn, so Barleben, " ...dieses Engagement ist ein langfristiges und nachhaltiges. Es hat viel mit Überzeugung und Begeisterung für das Thema der Stiftung zu tun."
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Datum: 26.08.2010 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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