Thüringer Pflanzenabfallverordnung tritt in Kraft
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Thüringer Pflanzenabfallverordnung tritt in Kraft
Ab Freitag (27.08.) gilt die geänderte Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (Thüringer Pflanzenabfallverordnung). Die Änderung war am 3. August beschlossen worden und ist mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt rechtskräftig.
"Den kommunalen Entscheidungsträgern wird mit der Änderung der Verordnung ein deutlich höheres Maß an Verantwortung übertragen", sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz.
Wie bisher, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte selbst, ob sie das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt überhaupt zulassen ? als Ausnahme vom allgemeinen Verbrennungsverbot für Pflanzenabfälle. Neu ist dagegen, dass sie auch die Verbrennungszeiten eigenständig festlegen. Außerdem wird die Beschränkung der Verbrennung auf den Außenbereich von Ortschaften wieder aufgehoben. "Damit wird den Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich Rechnung getragen", so Minister Reinholz.
Der Minister ruft die Bürger auf, stärker alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Zum Beispiel die Entsorgung über Grünabfallcontainer oder Biotonne, Schreddern und Kompostieren. Informationen erteilt die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Zu beachten ist, dass durch das Verbrennen keine Gefahren für die Allgemeinheit (z.B. durch Funkenflug) oder Belästigungen der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung auftreten dürfen. Das Mitverbrennen von anderen Stoffen, wie häuslichen Abfällen, Reifen, Mineralölprodukten, brennbaren Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelten Hölzern ist, wie bisher schon, ausdrücklich verboten!
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
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Datum: 26.08.2010 - 19:46 Uhr
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